Katzenberger und Cordalis durften kirchlich heiraten – auch ohne Zivilehe

Nicht alles nur Bluff

Die BILD fragt, ob die kirchliche Fernseh-Hochzeit überhaupt sein durfte. Schließlich seien die beiden nicht standesamtlich verheiratet. Seit wenigen Jahren sind aber Ausnahmen erlaubt, erklärt Theologie-Redakteur bei domradio.de, Jan Hendrik Stens.

Hochzeit Daniela Katzenberger und Lucas Cordalis  / © Magdalena Possert/RTL2 (dpa)
Hochzeit Daniela Katzenberger und Lucas Cordalis / © Magdalena Possert/RTL2 ( dpa )

domradio.de: Kann ich wirklich kirchlich heiraten ohne Standesamt?

Jan Hendrik Stens, Theologie-Redakteur: Das geht, allerdings erst seit 2009. Und zwar hing das zusammen mit der Änderung des Personenstandsgeseztes, das ist zum 1. Januar 2009 eingetreten. Vorher kannten wir ja diese Regelung, dass man zuerst standesamtlich heiraten musste, bevor man sich dann kirchlich trauen ließ. Das wiederum ist eine Regelung, die auf die Zeit des Kulturkampfes im 19. Jahrhundert zurückgeht. Wir erinnern uns vielleicht daran, Preußen hatte damals die Zivilehe eingeführt. Und das war ein Dorn im Auge der katholischen Kirche. Denn Ehe ist aus kirchlicher Sicht immer das, was sich Mann und Frau vor einem Priester oder Diakon versprechen und niemals vor einem Standesbeamten. Und damit war ein großer Streit vom Zaun gebrochen. Mit der evangelischen Kirche war das weniger ein Problem, weil nach Luther die Ehe ohnehin ein "weltlich Ding" ist. Aber mit der katholischen Kirche gab es da Reibereien, und somit ist dann 1875 das so genannte "Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstands und die Eheschließung" von Bismarck eingeführt worden. Damit war die Zivilehe da.

domradio.de: Damit war dann klar - erst muss immer die Ehe zivil und dann kirchlich geschlossen werden?

Stens: Was kirchlich geschieht, war dem Staat völlig egal. Das spielte überhaupt keine Rolle. Wenn jemand verheiratet sein wollte vor dem Gesetz, musste er das auch vor einem Staatsbeamten bzw. einem Standesbeamten beurkunden. Es gab dann im Reichskonkordat 1933 die Einigung zwischen katholischer Kirche, vertreten durch den Heiligen Stuhl, und dem Deutschen Reich, zuerst die Ehe vor dem weltlichen Gesetz zu schließen, dann die kirchliche. Und das ist seit 2009 nicht mehr der Fall. Seitdem geht das ohne, allerdings nur in Ausnahmefällen, wie die Deutsche Bischofskonferenz ausdrücklich betont hat.

domradio.de: Was sind das für Ausnahmefälle?

Stens: Laut Bischofskonferenz ist das zum Beispiel der Fall, wenn für die Brautleute eine staatliche Eheschließung unzumutbar ist. Und dann muss bei fehlender Zivileheschließung immer das "nihil obstat" (es spricht nichts dagegen) des Ortsordinarius (in diesem Sinne der Ortsbischof) eingeholt werden. Also es bedarf der besonderen Genehmigung, und dafür müssen die Brautleute auch in der Ehevorbereitung Gründe angeben, warum sie eine standesamtliche Eheschließung nicht wollen oder vielleicht erst später wollen.

domradio.de: Es gab ja ein Ehevorbereitungsgespräch zwischen Pfarrer Norbert Fink, Daniela Katzenberger und Lucas Cordalis. Da wird man wohl entsprechende Gründe genannt haben?

Stens: Davon muss man ausgehen. Möglicherweise haben zeitliche oder terminliche Gründe dagegen gesprochen. Aus dem Dokument der Deutschen Bischofskonferenz geht hervor, dass es um Gründe geht, warum ein Paar eine standesamtliche Trauung grundsätzlich nicht will. Ob das in dem Fall so war, ist fraglich, denn eine Information spricht von einer standesamtlichen Trauung unter Ausschluss der Öffentlichkeit und eine andere von einer noch anstehenden, die erst im August sein wird. Vermutlich waren es hier terminliche Gründe, die ausschlaggebend dafür gewesen sind, die kirchliche Trauung der standesamtlichen vorzuziehen.

Das Interview führte Uta Vorbrodt.


Jan Hendrik Stens / © Gerd Lödige (DR)
Jan Hendrik Stens / © Gerd Lödige ( DR )
Quelle:
DR