Urteil gegen Diebe des Borghorster Stiftskreuzes rechtskräftig

Diebe verurteilt, Beute noch verschwunden

Revision verworfen: Der Bundesgerichtshof hat keine weitere Überprüfung des Urteils gegen die drei Diebe des Borghorster Stiftskreuzes veranlasst. Der 4. Strafsenat beschied einstimmig, das Urteil vom Landgericht Münster weise keine Rechtsfehler auf.

Borghorster Stiftskreuz  / © Jens Wolf (dpa)
Borghorster Stiftskreuz / © Jens Wolf ( dpa )

Drei aus Bremen stammenden Männer müssen jetzt ihre mehrjährigen Haftstrafen absitzen. Sie sollen das kostbar verzierte und historisch wertvolle Stiftskreuz aus dem elften Jahrhundert gestohlen haben. Es war am 29. Oktober 2013 aus der Nikomedes-Kirche in Steinfurt-Borghorst entwendet worden. Das Bistum Münster hatte für die Wiederbeschaffung eine Belohnung von 50.000 Euro ausgelobt. Das Kreuz gilt als herausragendes Zeugnis sakraler Kunst der Salierzeit.

Das Landgericht hatte im Oktober den drei aus Bremen stammenden Männer Haftstrafen von viereinhalb beziehungsweise fünf Jahren verhängt. Die 9. Große Strafkammer aus Münster sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten das Stiftskreuz gestohlen haben. Von dem Kunstwerk selbst fehlt nach Angaben des Bistums Münster nach wie vor jede Spur. "Wir hoffen sehr, dass das Borghorster Stiftskreuz irgendwann wieder auftaucht", erklärte eine Sprecherin auf Anfrage.


Quelle:
KNA