Mit der Aufklärung wurde das Institut für Praxisforschung und Projektberatung (IPP) in München beauftragt, wie die Diözese mitteilte. Deren Mitarbeiter sollen prüfen, ob es neben den bereits bekannten Verdachtsfällen weitere Hinweise auf sexuelle Übergriffe durch die beiden Geistlichen gibt.
Prüfung auf institutionelles Versagen
Zudem sollen die Gutachter auch den bisherigen Umgang des Bistums mit den Fällen bewerten. Man erhoffe sich Klarheit darüber, ob es ein institutionelles Versagen gegeben habe, "das die mutmaßlichen Missbrauchstaten erleichtert und deren Verfolgung erschwert hat", so das Bistum Hildesheim.
"Transparenz in der Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch innerhalb der Kirche ist uns sehr wichtig", sagte der Hildesheimer Bischof Norbert Trelle. Es sei deshalb gut und richtig, die im Raum stehenden Vorwürfe von einer unabhängigen Institution möglichst umfassend beleuchten und würdigen zu lassen.
Vorwurf der mangelnden Transparenz
Dem verstorbenen ehemaligen Hildesheimer Bischof Janssen (1907-1988) wird vorgeworfen, in den Jahren zwischen 1958 und 1963 einen Jungen sexuell missbraucht zu haben. Das Bistum machte die Vorwürfe gegen Janssen aus dem Frühjahr 2015 öffentlich, als der "Spiegel" im November darüber berichtete. Betroffenenverbände kritisierten dies und sprachen von mangelnder Transparenz. Das Bistum erklärte dagegen, das Opfer habe selbst um Verschwiegenheit gebeten. Auch den Vorwurf einer Vorverurteilung des Bischofs wies das Bistum zurück.
Der Missbrauchsfall des ehemaligen Pfarrers und verurteilten Missbrauchstäters Peter R. hatte Ende 2015 für bundesweites Aufsehen gesorgt. Der Priester soll in den 70er- und 80er-Jahren mindestens 100 Kinder am Berliner Canisius-Kolleg missbraucht haben. Den Vorwürfen einer jungen Frau aus dem Bistum Hildesheim, der Mann habe auch sie als Kind bedrängt, ging das Bistum im Jahr 2010 nicht konsequent genug nach, wie es selbst einräumte. Anfang 2016 meldete sich auch die Mutter des Mädchens mit ähnlichen Vorwürfen zu Wort.
Ergebnisse Mitte 2017 erwartet
Das IPP soll laut Bistum auch klären, ob Prüfung und Zahlung einer Anerkennungsleistung in Höhe von 10.000 Euro an das mutmaßliche Opfer Janssens nach den Vorschriften der Deutschen Bischofskonferenz erfolgte. Ebenso sollen die Gutachter darstellen, welche Präventionsmaßnahmen bereits vom Bistum ergriffen wurden und welche weiteren erforderlich seien.
Mit Ergebnissen rechnet das Bistum bis Mitte 2017. Das IPP war unter anderem auch an der Aufarbeitung der Gewalttaten am Internat der Benediktinerabtei Ettal beteiligt.