NRW-Innenminister verteidigt Einsatz bei Kirchenasyl

Fehlendes kirchliches Prüfdossier

Die Diskussion um die gewaltsame Kirchenasyl-Auflösung durch die Polizei in Münster geht weiter. Jetzt hat NRW-Innenminister Ralf Jäger im Landtag zu dem Vorfall Stellung bezogen und dabei den Polizeieinsatz im Grundsatz verteidigt.

Symbolbild Kirchenasyl / © Axel Heimken (dpa)
Symbolbild Kirchenasyl / © Axel Heimken ( dpa )

Die Polizei sei im Fall des Kirchenasyls im Kapuzinerkloster in Münster durch die Ausländerbehörde des Kreises Coesfeld um Vollzugshilfe gebeten worden, erklärte Jäger am Donnerstag im Innenausschuss des Düsseldorfer Landtages. Weil der Mann aus Ghana dort Widerstand geleistet habe, habe es "Anwendung einfacher körperlicher Gewalt" gegeben. Zudem sei es nötig gewesen, dem Mann Handschellen anzulegen.

Polizei führte Asylbewerber aus Kirchenasyl ab

Am 23. August hatte die Polizei einen Asylbewerber aus Ghana aus dem Kirchenasyl in einem Kloster in Münster abgeführt. Er sollte auf Anordnung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach Ungarn abgeschoben werden, wo er zuerst registriert worden war. Das Verwaltungsgericht Münster setzte die drohende Abschiebung nach einem Eilantrag aus. Nach Einschätzung des Gerichts genügt die Versorgung von Flüchtlingen in Ungarn nicht den Anforderungen in der EU. Seitdem ist der Mann wieder in Nordkirchen untergebracht, wo er vor dem Kirchenasyl lebte. Der Bruch des Kirchenasyls war von Kirchen und den NRW-Grünen scharf kritisiert worden.

Die Anordnung zur Abschiebung habe in der Verantwortung des BAMF gelegen, betonte Jäger bei der von den Fraktionen der SPD und den Grünen beantragten Debatte. Das Bundesamt sei von dem Kapuzinerkloster informiert worden, dass dem Mann aus Ghana Kirchenasyl gewährt werde. Das Bundesamt habe keinen Anlass gesehen, die Abschiebung auszusetzen. Zudem habe dem Bundesamt bis zum Tag des Einsatzes kein kirchliches Prüfdossier vorgelegen.

Der Minister räumte ein, dass seine Behörde erst am Tag des Einsatzes durch eine Presseanfrage von dem Polizeieinsatz erfahren hatte. Daraufhin habe das Ministerium bei der Ausländerbehörde Informationen eingeholt.

Dossier kurz vor der Übermittlung

Nach dem Dublin-Abkommen der Europäischen Union muss ein Flüchtling in dem EU-Staat Asyl beantragen, über den er nach Europa eingereist ist. Beim Kirchenasyl werden Flüchtlinge ohne legalen Aufenthaltsstatus von Kirchengemeinden zeitlich befristet beherbergt. Ziel ist, in Härtefällen eine unmittelbar drohende Abschiebung zu verhindern und eine erneute Prüfung des Falles zu erreichen. Das für ein Kirchenasyl vorgesehene Dossier, in dem die Gründe für eine Härtefallentscheidung zusammengefasst sind, sei unmittelbar vor der Übermittlung an das Bundesamt gewesen sein, hatte das Netzwerk Kirchenasyl zum Fall in Münster erklärt.

Jäger betonte, dass sich die Absprachen zum Kirchenasyl zwischen Ministerium, Kirchen und Ausländerbehörden bis heute bewährt hätten. Derzeit gibt es nach Angaben des Ökumenischen Netzwerkes Asyl in der Kirche in Nordrhein-Westfalen 39 Kirchenasyle.

 

NRW-Innenminister Ralf Jäger / © Monika Skolimowska (dpa)
NRW-Innenminister Ralf Jäger / © Monika Skolimowska ( dpa )
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epd