Beobachter sehen darin einen Präzedenzfall, der Auswirkungen auf andere Bekenntnisschulen des Landes haben könnte. Kläger ist die Organisation für religiöse und demokratische Bildung (OGOD). Sie argumentiert, dass in einem Vielvölkerstaat wie Südafrika keine einzelne Religion an einer öffentlichen Einrichtung dominieren dürfe. Gebete bei Schulveranstaltungen oder Bibelverse an den Wänden der Klassenräume seien fehl am Platz, wird Hans Pietersen, der Gründer von OGOD, zitiert. Anstelle von "religiöser Indoktrinierung" sollten demokratische Werte vermittelt werden.
Paul Colditz, der Vorsitzende des Vereins südafrikanischer Elternverbände (FEDSAS), welcher die Schulen vor Gericht vertreten wird, betonte indes, die Religionsfreiheit sei in der Verfassung verankert und beschränke sich nicht auf den privaten Bereich. "Sie garantiert allen Bürgern das Recht, ihre Religion an öffentlichen Orten, und damit auch an Schulen, auszuüben."
Die Mehrheit der 53 Millionen Südafrikaner sind Christen (79,5 Prozent), gefolgt von traditionellen afrikanischen Religionen (15 Prozent) und dem Islam (1,5 Prozent). Dem Hinduismus gehören 1,3 Prozent der Südafrikaner an; 0,2 Prozent sind Juden.