Die gerichtliche Auseinandersetzung sei entbehrlich geworden, nachdem die AfD erklärt habe, dass die Aussage "muslimischer Bundespräsident denkbar" eine Auslegung des Grundgesetzes sei und sie dieser ausdrücklich zustimme.
Mit der einstweiligen Verfügung ging das Erzbistum gegen eine Facebook-Fotomontage der AfD vor, die den Erzbischof mit dem AfD-Logo und einem "halal"-Stempel zeigt. Halal ist das arabische Wort für "erlaubt, zulässig". Darüber steht der Satz "Kirche: Muslimischer Bundespräsident denkbar".
Schick hatte bei einer Veranstaltung auf Nachfrage gesagt, grundsätzlich sei ein islamisches Staatsoberhaupt vorstellbar, er sehe aber gegenwärtig keine gesellschaftliche Mehrheit dafür. Auf das Facebook-Posting der AfD hin war Schick in Kommentaren massiv beleidigt und bedroht worden. Unter anderem war dort von "Pfaffengesindel" die Rede, das liquidiert gehöre. Die Staatsanwaltschaft nahm daraufhin Ermittlungen wegen Volksverhetzung auf. Diese dauerten an, sagte ein Sprecher der zuständigen Polizei in Oberfranken.