"Wir wollen die Vollverschleierung unter Ausschöpfung des rechtlich möglichen ebenso verbieten wie die Eheschließung mit Minderjährigen", heißt es im Leitantrag der CDU-Spitze. Insgesamt liegen dem Parteitag Anfang Dezember in Essen sechs Anträge zur Frage des Burka-Verbots vor. Dabei empfiehlt die Antragskommission die Annahme von Initiativen, die sich gegen eine Vollverschleierung im öffentlichen Raum etwa für Beamte, in Schulen oder vor Gericht aussprechen.
Frauen müssen selber entscheiden
Die Grüne-Politiker Volker Beck und Gesine Agena wiesen die Forderungen aus der Union zurück. "Niemand darf Frauen vorschreiben, was sie aus religiösen Gründen anzuziehen haben, noch sie zwingen, sich auszuziehen." Auch sie lehnten Burka und Niqab als Ausdruck eines patriarchalischen, frauenfeindlichen Gesellschaftsbilds ab. Die Entscheidung müssten aber die Frauen selbst treffen. "Nicht alles, was man falsch findet, kann man verbieten", so die Grünen.
Generelles Verbot?
Bayern hatte bereits im September mit Baden-Württemberg im Bundesrat ein Verbot der islamischen Vollverschleierung vor Gericht gefordert. Das Bundesinnenministerium arbeitet auf Bundesebene an einer Regelung im Rahmen einer Änderung des Bundesbeamtengesetztes und weiterer Vorschriften. Ein entsprechender Referentenentwurf aus dem Ministerium, der der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt, sieht vor, dass Staatsdiener keine Kleidungsstücke tragen, "die eine offene Kommunikation unmöglich machen oder diese erschweren".
Bundesinnenminister Thomas de Maizere (CDU) hatte dies bereits angekündigt, allerdings war er nicht der Forderung der damaligen CDU-Innenminister von Berlin und Mecklenburg-Vorpommern gefolgt, die ein generelles Verbot gefordert hatten.
Identifikation soll sichergestellt werden
Als weitere Maßnahme soll laut Referentenentwurf das Personalausweisgesetz sicherstellen, dass das Gesicht im Lichtbild eine klaren Abgleich ermöglich. Im Bundeswahlgesetz soll festgelegt werden, das die Kleidung von Mitglieder von Wahlausschüssen die Kommunikation nicht behindert. Ebenso soll sich ein Wähler identifizieren lassen können. Schließlich soll die Straßenverkehrsordnung dahingehend geändert werden, dass bei einer automatischen Verkehrsüberwachung die Identität festzustellen ist.