NRW will an vier Öffnungen pro Geschäft festhalten

Nicht noch mehr verkaufsoffene Sonntage

Im Streit um die verkaufsoffenen Sonntage will das Land Nordrhein-Westfalen das bestehende Ladenöffnungsgesetz nicht weiter verändern. Das Gesetz sieht vier Sonntagsöffnungen pro Geschäft vor.

NRW-Wirtschaftsminister gegen mehr verkaufsoffene Sonntage / © Gero Breloer (dpa)
NRW-Wirtschaftsminister gegen mehr verkaufsoffene Sonntage / © Gero Breloer ( dpa )

Trotz zunehmender Rechtsunsicherheit strebt die nordrhein-westfälische Landesregierung keine Veränderungen bei den Ausnahmeregeln für Ladenöffnungen an Sonn- und Feiertagen an. An dem zwischen Handel, Gewerkschaften, Kirchen und Kommunen erzielten Konsens von maximal vier Sonntagsöffnungen pro Geschäft solle festgehalten werden, erklärte NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin (SPD) am Montag in Düsseldorf. Die Landesregierung werde das Gesetz so beibehalten. Zugleich kündigte Duin die Einberufung eines Runden Tisches mit Vertretern der Interessensgruppen an, um sich über "rechtssichere Sonntagsöffnungen" zu verständigen.

Seit Juni 2016 hatte die Gewerkschaft Verdi in NRW vor den zuständigen Gerichten gegen 17 verkaufsoffene Sonntage geklagt und erfolgreich Einstweilige Verfügungen erwirkt. Daraufhin hatten andere Kommunen vorsorglich bereits beschlossene Ladenöffnungen an Sonntagen wieder abgesagt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte Verdi im November 2015 erstmals ein Klagerecht gegen verkaufsoffene Sonntage in einzelnen Kommunen zugestanden.

Sonntagsöffnungen wegen Besuchermangel gestoppt

Nach dem NRW-Ladenöffnungsgesetz können Geschäfte maximal an vier Sonntagen pro Jahr öffnen. Auf ihrem gesamten Stadtgebiet kann eine Kommune jährlich bis zu elf verkaufsoffene Sonntage beschließen. Voraussetzung sind entsprechende Anlässe wie Stadtfeste, Weinfeste oder Weihnachtsmärkte. Dabei muss das Ereignis mehr Besucher anziehen, als wegen der Geschäftsöffnung kommen würden.

Er sehe gegenwärtig keinen gesetzlichen Änderungsbedarf, sagte Duin. Allerdings gebe es in Städten und Gemeinden durch die jüngsten Gerichtsentscheidungen eine spürbare "Verunsicherung und Rechtsunsicherheit". Die Gerichte hätten Sonntagsöffnungen vor allem wegen unzureichender Anlässe oder fehlender Besucherprognosen der Kommunen gestoppt. Das Wirtschaftsministerium plane jetzt eine Handreichung zur rechtssicheren Anwendung des Gesetzes.

Sonntag für Erholung und Gottesverehrung

Sonn- und Feiertage seien vom Grundgesetz und der Landesverfassung als Tage der Gottesverehrung, der seelischen Erhebung, der körperlichen Erholung und Arbeitsruhe geschützt, betonte Duin. Selbst aus dem Handel in NRW gebe es derzeit keine Forderungen für mehr verkaufsoffene Sonntage. Bundesweit reiche die Skala der Sonntagsöffnungen von drei in Bayern bis acht in Berlin. Zwei Drittel der Bundesländer habe sich für vier verkaufsoffene Sonntage entschieden.


NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin  / © Federico Gambarini (dpa)
NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin / © Federico Gambarini ( dpa )
Quelle:
KNA , epd