Das verbietet das Tragen von gesichtsbedeckender Kleidung im öffentlichen Nahverkehr, in Krankenhäusern, Schulen, Gerichten und anderen öffentlichen Einrichtungen. Bei einem Verstoß kann eine Strafe von bis zu 400 Euro verhängt werden.
Unter das Verbot fallen neben Ganzkörperschleiern - sogenannten Burkas - auch Nikabs, also Gesichtsschleier, bei denen die Augen in der Regel sichtbar sind, Bivak-Mützen und Motorradhelme. In dem Gesetz heißt es, ein Verbot sei nötig, weil in bestimmten Situationen Augenkontakt gewährleistet sein müsse.
Ein umstrittener Schritt
Das am Dienstag verabschiedete Gesetz ist umstritten. Das höchste niederländische Gericht hatte sich in einer Empfehlung gegen ein solches Verbot ausgesprochen. Der Senat muss dem Gesetz noch zustimmen.
Zu einem freien Leben in den Niederlanden gehöre die Freiheit, sich zu kleiden, wie man wolle, heißt es im Gesetzestext. Diese Freiheit finde jedoch in Situationen ihre Grenzen, in denen Augenkontakt unerlässlich ist. In einem ursprünglichen Vorschlag hatten Befürworter um den Rechtspopulisten Geert Wilders ein komplettes Verbot in der Öffentlichkeit gefordert. In anderen Ländern, beispielsweise in Frankreich, gelten bereits ähnliche Gesetze.