Das teilte der SkF am Mittwoch in Dortmund mit. Unterhaltsvorschuss können Alleinerziehende beantragen, die keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten.
Das Bundeskabinett will Alleinerziehenden künftig länger einen Unterhaltsvorschuss zahlen. Ab 2017 soll die Höchstbezugsdauer des Vorschusses von 72 Monaten aufgehoben und das Höchstbezugsalter des Kindes von 12 auf 18 Jahre angehoben werden. Einen entsprechenden Reformvorschlag verabschiedete das Kabinett im November. Allerdings gibt es Streit mit den Ländern über die Finanzierung. Ursprünglich war vorgesehen, dass die neue Regelung bereits zu Jahresbeginn in Kraft tritt.
Bedingungen für Alleinerziehende verbessern
Der Verband betonte, die Ausweitung würde die Bedingungen für Alleinerziehende spürbar verbessern. Alle Erhebungen zeigten, dass das Armutsrisiko von Kindern und Alleinerziehenden trotz einer hohen Erwerbsquote besonders hoch sei.
Nach Berechnungen könnten laut Bundesfamilienministerium durch den Ausbau des Unterhaltsvorschusses 260.000 zusätzliche Kinder erreicht werden. 226.000 davon bezögen derzeit Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch II. Der Unterhaltsvorschuss biete für etwa 35 Prozent der SGB-II-beziehenden Alleinerziehenden, die erwerbstätig seien und somit die SGB II-Leistung aufstockten, die Perspektive, das SGB II zu verlassen.