Reform bei Kirchlicher Zusatzversorgungskasse abgeschlossen

Auszahlung bleibt gesichert

Mit der Besetzung der neuen Gremien ist die Reform bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse fürs erste abgeschlossen. Die neue Organstruktur sieht neben dem Vorstand auch einen Aufsichtsrat und eine Vertreterversammlung vor.

KZVK in Köln (DR)
KZVK in Köln / ( DR )

Das teilte die Deutsche Bischofskonferenz am Mittwoch in Bonn mit. Aufsichtsrat und Vertreterversammlung ersetzen ab dem 1. Januar 2017 den bisher bestehenden Verwaltungsrat.

Neu hinzugekommen sind auch eine unabhängige Verbandsaufsicht sowie ein KZVK-Ausschuss. Der Ausschuss soll Bindeglied sein zwischen den Kassenorganen und dem Verband der Diözesen Deutschlands (VDD), der rechtliche und wirtschaftliche Aufgaben für die Bischofskonferenz wahrnimmt. Dem Aufsichtsrat gehören 9 Personen an, der Vertreterversammlung 19.

Die Verbandsaufsicht besteht aus 6 und der KZVK-Ausschuss aus 5 Mitgliedern. Bei der Besetzung der Gremien seien "die entsprechenden Vorschläge der Dienstgeber und Dienstnehmer aus den (Erz-)Bistümern und dem Bereich des Deutschen Caritasverbandes einstimmig angenommen" worden, heißt es weiter.

Einer der größten privaten Finanzierer von Betriebsrenten

Die KZVK ist einer der größten privaten Finanzierer von Betriebsrenten in Deutschland. Die Kasse mit Sitz in Köln ist für die betriebliche Altersversorgung von rund 1,2 Millionen Beschäftigten in Einrichtungen der katholischen Kirche und der Caritas in Deutschland zuständig.

Die Reformen waren unter anderem vor dem Hintergrund einer Finanzierungslücke in Gang gesetzt worden. Der Fehlbetrag lag laut Geschäftsbericht 2015 bei rund 7 Milliarden Euro. Die Auszahlung der kirchlichen Betriebsrenten bleibe jedoch gesichert, betonten die Verantwortlichen. Der Fehlbetrag sei unter anderem die Folge einer Anpassung der Rückstellungen an die aktuell niedrigen Zinsen sowie eines Urteils, nach dem die Kasse Sanierungsgelder zurückzahlen und dafür weitere Rückstellungen bilden musste.

Die bereits im Sommer beschlossene und nun mit Wirtschaftsexperten und Vertretern des kirchlichen Lebens besetzte Aufsichtsstruktur soll diese auch an aktuelle aktien- und versicherungsrechtliche Standards anpassen.

Neuer Verwaltungsplan

Im Zuge der Reformen hatte die KZVK bereits 2014 eine veränderte Strategie bei der Kapitalanlage und eine stufenweise Anhebung der Pflichtbeiträge für die Arbeitgeber beschlossen. Außerdem wurde im September ein neuer Finanzierungsplan beschlossen als Grundlage für einen neuen Finanzierungsbeitrag.

Die Beiträge wurden bisher nur von den Arbeitgebern gezahlt. Über eine mögliche Beteiligung der Arbeitnehmer entscheiden jeweils die zuständigen arbeitsrechtlichen Gremien. Die bundesweite Tarifkommission der Caritas hat bereits beschlossen, dass alles, was den Beitragssatz von 5,2 Prozent übersteigt, künftig je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gezahlt werden soll.


Quelle:
KNA