Die Kommission erinnerte unter anderem daran, wie wichtig der Schutz von Kindern gegen unerlaubte Praktiken sei, die möglicherweise auf Menschenhandel hinauslaufen könnten, was ebenfalls in dem Urteil anerkannt worden sei, hieß es in einer Stellungnahme am Mittwochabend in Brüssel.
Klage abgewiesen
Das Gericht hatte die Klage eines italienischen Paares abgewiesen, dem die Behörden ihr durch eine Leihmutter ausgetragenes Kind abgenommen hatten. Mit elf zu sechs Stimmen hielten die Richter am Dienstag in Straßburg das Vorgehen der italienischen Behörden für angemessen. Dem Urteil zufolge kann die Trennung des Kindes von dem Paar nicht als Verletzung des Privatlebens gewertet werden. Gründe dafür seien die fehlende biologische Verbindung des Paares zu dem Kind sowie die kurze Spanne, die sie mit dem Kind verbrachten.