Oberlandesgericht sieht versuchten Mord im Auftrag des IS als erwiesen an

Sechs Jahre Jugendhaft für Safia S. wegen Messerattacke

Erstmals in Deutschland ist eine Minderjährige verurteilt worden, weil sie im Auftrag der Terrormiliz IS versucht hat, einen Menschen zu ermorden. Sechs Jahre lang soll Safia S. dafür eine Jugendstrafe abbüßen. Ihr Anwalt will Revision einlegen.

Autor/in:
Paula Konersmann
Vor dem Prozessauftakt gegen IS-Sympathisantin Safia S. / © Holger Hollemann (dpa)
Vor dem Prozessauftakt gegen IS-Sympathisantin Safia S. / © Holger Hollemann ( dpa )

Die 16-jährige IS-Sympathisantin Safia S. ist am Donnerstag vom Oberlandesgericht Celle zu sechs Jahren Haft nach dem Jugendstrafrecht verurteilt worden. Nach dem Messerangriff auf einen Bundespolizisten vor einem Jahr im Hauptbahnhof von Hannover befand das Gericht die Deutsch-Marokkanerin des versuchten Mordes sowie gefährlicher Körperverletzung für schuldig, wie eine Sprecherin am Donnerstag mitteilte (Az: 4 StE1/16). Außerdem wird ihr die Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung zur Last gelegt.

Erstmals in Deutschland wurde damit ein minderjähriges Mädchen verurteilt, das versucht haben soll, im Namen und Auftrag des IS einen Menschen zu ermorden. Der als Mitwisser angeklagte Mohamad Hasan K. (20) wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Chat-Protokolle auf dem Mobiltelefon gaben Hinweise

Die Richter folgten mit dem Strafmaß für Safia S. der Bundesanwaltschaft und der Nebenklage, die den damals schwer verletzten Polizisten vertritt. Richter Frank Rosenow bezog sich unter anderem auf Chat-Protokolle auf dem Mobiltelefon der Angeklagten. Diese belegten, dass die zur Tatzeit 15-jährige Safia S. versucht habe, den Polizisten zu töten und damit die Terrormiliz "Islamischer Staat" zu unterstützen.

Die Verteidiger des Mädchens hatten für eine milde Strafe lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung plädiert. Der Anwalt von Safia S., Mutlu Günal, kündigte an, er wolle Revision vor dem Bundesgerichtshof einlegen. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.

"Sechs Jahre sind meines Erachtens notwendig, um auf sie einzuwirken."

Safia S. hatte am 26. Februar 2016 dem damals 34-jährigen Bundespolizisten, der im Bahnhof in Schutzweste Streife lief, ein Messer in den Hals gerammt. Sie wurde von einem Kollegen des schwer verletzten Beamten überwältigt.

Entscheidend für das Strafmaß sei auch der Erziehungsgedanke, sagte Bundesanwalt Simon Henrichs. "Sechs Jahre sind meines Erachtens notwendig, um auf sie einzuwirken." Henrichs geht davon aus, dass Safia S. eine "Märtyrertat" geplant habe "Ich bin überzeugt, dass sie durchaus damit gerechnet hat, dass sie selbst getötet oder verletzt wird."

Mit Salafistenprediger Pierre Vogel aufgetreten

Der Bundesanwaltschaft zufolge wurde Safia S. schon früh von ihrer marokkanischen Mutter und ihrem deutschen zum Islam konvertierten Vater in einem islamistischen Sinn erzogen. Bereits mit sieben Jahren trat sie gemeinsam mit dem Salafistenprediger Pierre Vogel in Videos auf. Im Januar 2016 sei sie nach Istanbul gereist und habe Kontakt mit dem IS aufgenommen. Auch nach Syrien wollte sie.

Verteidiger Günal sagte, das Strafmaß sei "eindeutig zu hoch". Das eigentliche Versagen lastete er den Sicherheitsbehörden in Niedersachsen an, weil sie möglicherweise Alarmsignale übersehen hätten. "Diese Tat hätte verhindert werden können, wenn alle aufgepasst hätten." Günal bezweifelte zudem, dass Safia eine fanatische Überzeugungstäterin sei. 15-jährige Teenager hätten noch keine gefestigte Einstellung.

Gab es Mitwisser?

Safia S. hatte sich zunächst in einem Brief und später auch vor dem Gericht bei dem Bundespolizisten entschuldigt. Damit zeigte nach Ansicht von Prozessbeteiligten möglicherweise auch Reue. Zur Tat und ihren Motiven äußerte sie sich während des Verfahrens allerdings nicht. Safias Opfer, der Bundespolizist, war am Donnerstag ebenfalls zur Urteilsverkündung gekommen. "Es ist aus seiner Sicht ein gerechtes Urteil", sagte sein Anwalt Marco Burkhardt. Sein Mandat gehe mittlerweile wieder am Bahnhof Streife. Doch die Tat werde ihn den Rest seines Lebens bewegen.

Mohamad Hasan K., der einen deutschen und einen syrischen Pass hat, soll von der geplanten Tat gewusst, sie aber nicht bei der Polizei angezeigt haben. Das Urteil gegen ihn ist nach Auffassung von Bundesanwalt Henrichs auch ein "deutliches Signal an die Mitwisserszene".

18 Verhandlungstagen: 42 Zeugen

Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, weil die Schülerin minderjährig ist. Seit Oktober vernahm das Gericht an 18 Verhandlungstagen 42 Zeugen und befragte als Sachverständige eine Jugendpsychiaterin, eine Gerichtsmedizinerin und einen Islamwissenschaftler.

 


Quelle:
epd