Nach dem Wiener Kardinal Christoph Schönborn sei es eine Sache zu sagen, bei "gewissen Berufsbekleidungen" passten ein Kopftuch oder "andere religiöse Symbole" nicht, sagte er der österreichischen Tageszeitung "Der Standard". Daraus aber ein generelles Kopftuch-Verbot abzuleiten, sei unzulässig – "und es ist diskriminierend".
Schönborn betonte: "Eine Polizistin mit einem Brustkreuz oder Kopftuch herumlaufen zu lassen", das gehe nicht. Allerdings warnte der Kardinal vor überzogenen Einschränkungen. Die Freiheit, ein Kleidungsstück zu wählen, müsse den Menschen zugestanden werden - egal, welche Motive dahinter stünden. Auch die Diskussion über ein Burka-Verbot solle "nicht mit einem generellen Verbot, sondern mit Klarstellungen, in welchen Situationen das Tragen nicht erlaubt ist, verbunden werden - etwa vor Gericht".
Debatte über religiöse Zeichen im öffentlichen Raum wichtig
Trotz aller Schwierigkeiten hält Schönborn eine Debatte über religiöse Zeichen im öffentlichen Raum für notwendig, weil dahinter die Grundfrage stehe: "Hat Religion etwas mit dem öffentlichen Leben zu tun?" 80 Prozent der Österreicher wünschten sich, dass Österreich ein christliches Land bleibe, was auch immer sie darunter verstünden, gab der Kardinal zu bedenken.