Bistum Münster eröffnet Seligsprechungsprozess für NS-Opfer Frede

Religiöse Überzeugungen als Anklagegrund

Münsters Bischof Felix Genn hat das Seligsprechungsverfahren für den Klever Diplomaten Wilhelm Frede (1875-1942) an dessen 75. Todestag eröffnet.

Sankt-Paulus-Dom in Münster / © Elisabeth Schomaker (KNA)
Sankt-Paulus-Dom in Münster / © Elisabeth Schomaker ( KNA )

Wilhelm Frede, der beim niederländischen Konsulat in Kleve arbeitete, wurde wegen seiner religiösen Überzeugung am 13. März 1942 von den Nationalsozialisten im KZ Sachsenhausen umgebracht, wie das Bistum Münster am Montag mitteilte.

Mit der Eröffnung des Verfahrens auf Diözesanebene sei ein "Etappenziel" erreicht, sagte Genn. Er würdigte Frede als einen Glaubenszeugen, der Feuer gefangen und versucht habe, andere anzustecken. "Und zugleich können wir uns vorstellen, wie viel Dunkel Wilhelm Frede - gerade auch in seiner Gefangenschaft - erlebt haben wird", betonte der Bischof Felix Genn.

Verehrung seit seinem Tod

Bei der Eröffnungssitzung ernannte und vereidigte Genn die am Diözesanverfahren Beteiligten. Als "Bischöflicher Delegat" wird Dompropst und Offizial Kurt Schulte im Auftrag des Bischofs das Verfahren leiten. Weiter sind Vizeoffizial Heinz Erdbürger, Pater Alfred J. Bell, Hildegunde Brandt und Simone Post vom Kirchengericht in Münster beteiligt. Die theologisch-historische Kommission im Verfahren bilden der Historiker Joachim Kuropka sowie die Klever Paul Gerhard Küsters und Helga Ullrich-Scheyda. Genn dankte insbesondere Küsters, der mit "aufopferungsvollen Einsatz" das Gedenken an Frede wachgehalten habe.

Fredes Verehrung begann bereits nach dessen Tod 1942. In Kleve wird an verschiedenen Orten an den Diplomaten erinnert. In der Krypta des Xantener Sankt-Viktor-Doms wird er neben dem 1996 seliggesprochenen Priester Karl Leisner verehrt. An der Basilika Sankt Marien in Kevelaer findet sich seit 1997 sein Porträt.

Untersuchung auf Bistumsebene

In der katholischen Kirche steht am Beginn eines Selig- oder Heiligsprechungsverfahrens die Untersuchung auf Bistumsebene. Danach gehen die Dokumente an die römische Kongregation für Selig- und Heiligsprechungsprozesse. Nach eingehenden Prüfungen des Lebens und gegebenenfalls des Martyriums des Betroffenen obliegt dem Papst die abschließende Entscheidung. Die feierliche Verkündigung der Seligsprechung geschieht in der Regel vor Ort in den Bistümern. Anders als Heilige werden Selige nicht weltweit, sondern nur in einer bestimmten Region oder einer bestimmten kirchlichen Gemeinschaft verehrt.


Bischof Felix Genn im Dialog / © Harald Oppitz (KNA)
Bischof Felix Genn im Dialog / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA