US-Gericht stoppt Hinrichtungen in Arkansas

Streit um Spritzen-Gift Midazolam

Das oberste Verfassungsgericht der USA hat zwei geplante Hinrichtungen im US-Bundestaat Arkansas vorerst gestoppt. Dabei geht es aber weder um die Straftaten noch um die Todesstrafe. Es geht um das verwendete Gift.

Hinrichtungszelle / © Paul Buck (dpa)
Hinrichtungszelle / © Paul Buck ( dpa )

Mit vier zu drei Stimmen bestätigten die Richter eine Entscheidung des Obersten Gerichts in Arkansas, das die Hinrichtungen per Giftspritze ausgesetzt hatte. Das Urteil des Supreme Court verhinderte eine davon 15 Minuten vor dem geplanten Vollzug in der Nacht zum Dienstag. Die Richter befassten sich bei der Entscheidung nicht mit den Taten der Verurteilten; stattdessen ging es um die eingesetzte Substanz Midazolam. Das Mittel ist umstritten, seit im April 2014 der verurteilte Mörder Clayton Lockett nach Verabreichung der Midazolam-Spritze noch 43 Minuten weiterlebte und qualvoll starb.

Juristische Auseinandersetzung geht in nächste Runde

Die für Montag geplanten Hinrichtungen in Arkansas wären die ersten nach mehr als einem Jahrzehnt in dem Bundesstaat gewesen. Die anderen geplanten Vollstreckungen, die bis zum 27. April erfolgen sollen, sind von dem Urteil zunächst nicht betroffen.

Der Gouverneur von Arkansas, Asa Hutchinson, zeigte sich enttäuscht über das Urteil. Er nannte die Entscheidung eine Verzögerung, die den Familien der Opfer die Durchsetzung der Gerechtigkeit verwehre.

Die juristische Auseinandersetzung um die insgesamt acht Todeskandidaten in Arkansas geht nun in eine neue Runde. Die geplanten Vollstreckungen sollten ursprünglich zwischen Ostermontag und dem 27. April durch Injektion des Beruhigungsmittels Midazolam erfolgen. Die Hersteller des Mittels kommen aus Europa und weigern sich, den US-Behörden Nachschub zu liefern. Die vorhandenen Reserven sind nur noch begrenzt haltbar. Hutchinson hatte deshalb per Dekret angeordnet, die Todesurteile bis Ende April zu vollstrecken. Gegner der Todesstrafe demonstrierten in der Hauptstadt des Bundesstaates gegen die geplanten Hinrichtungen.


Quelle:
KNA