Katholiken-Verband kritisiert Gesetzentwurf zu Sonntagsöffnungen

Eine Mogelpackung?

Kritik am Gesetzentwurf der niedersächsischen Landesregierung zur Ladenöffnung kommt von der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung. Unter dem "Deckmantel des Sonntagsschutzes" solle mit ihm die Sonntagsöffnung ausgeweitet werden.

Diskussion um Sonntagsöffnungen / © Henning Kaiser (dpa)
Diskussion um Sonntagsöffnungen / © Henning Kaiser ( dpa )

So heißt es in einer an diesem Donnerstag veröffentlichten Erklärung des Sozialverbands KAB. Neben vier Sonntagsöffnungen pro Gemeinde sehe der Entwurf eine weitere Öffnung für Stadtbezirke sowie für einzelne Verkaufsstellen pro Jahr vor. Das sei verfassungswidrig.

Keine Rechtssicherheit

Der Gesetzentwurf biete keine Rechtssicherheit bei Genehmigung und Handhabung von Sonntagsöffnungen, so die KAB. Kommunen würden weiterhin "auf Grundlage fragwürdiger Anlässe Sonntagsöffnungen genehmigen, die dann in vielen Fällen im Nachgang von den Verwaltungsgerichten wieder kassiert werden".

In jüngster Vergangenheit hatte es zahlreiche Rechtsstreitigkeiten um Sonntagsöffnungen gegeben. In den meisten Fällen hatte die Gewerkschaft Verdi gegen Kommunen geklagt. Die Richter stellten fest, dass der arbeitsfreie Sonntag vom Grundgesetz ausdrücklich geschützt ist. Für Ausnahmen bedürfe es laut Gesetz eines großen Anlasses wie etwa einer Kirmes oder eines Stadtfestes. Dieses "Anlass gebende Fest" müsse mehr Besucher erwarten lassen als die Geschäftsöffnung.

Die Besucherströme müssten vorher von der jeweiligen Kommune in einer Prognose dargelegt werden. Der niedersächsische Gesetzentwurf sehe zwar vor, dass eine Öffnung nur zulässig sei, wenn ein angemessener Anlass vorliege, so die KAB. Wie ein solcher Anlass auszusehen habe, werde jedoch nicht erläutert.

Konstruierte Anlässe

Selbst Laien werde klar, dass bei Öffnungen in einzelnen Stadtgebieten oder Verkaufsstellen nur selten solche Anlässe gegeben seien oder konstruiert werden könnten. Mit dem Entwurf werde wieder eine Chance vertan, Rechtssicherheit zu schaffen, kritisiert die KAB.

Der Gesetzentwurf war vergangene Woche vom Kabinett verabschiedet worden. Er tritt in Kraft, wenn der Landtag zugestimmt hat. In der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Donnerstag) äußerte der SPD-Parlamentarier Uwe Schwarz Zweifel, dass dies noch während der laufenden Legislaturperiode geschieht. "Das ist ein wirklich kompliziertes Gesetz", so das Mitglied im Sozialausschuss des Landtags. Vermutlich werde ein Anhörungsverfahren gestartet, in dem auch Kommunen, Wirtschaft, Gewerkschaften und Kirchen ihre Meinung äußern können.


Quelle:
KNA