Die Zahl gehe aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen hervor. Die Ermittlungen richten sich demnach gegen insgesamt 38 Täter, die entweder Mitglied der Terrormiliz IS seien oder zum syrischen Regime von Machthaber Baschar al-Assad gehören.
Allein 2016 begannen demnach zwölf Verfahren gegen IS-Mitglieder. Der Generalbundesanwalt rechne noch in diesem Jahr mit der Eröffnung von mindestens zwei völkerstrafrechtlichen Hauptverfahren zu Syrien. Ermittelt werde etwa, wenn die Opfer deutsche Staatsangehörige sind oder die Täter sich in Deutschland aufhalten.
Wegen Kriegsverbrechen darf auch im Ausland ermittelt werden
Bislang wurden nach Angaben der Bundesregierung fast 200 Zeugen in Verfahren zu Syrien vernommen. Täglich kämen neue hinzu. Häufig seien es Syrer, die Opfer von Folter oder Massakern des IS geworden seien. Es gehe aber auch um Überlebende aus syrischen Foltergefängnissen des Machthabers Assad. Da es sich um Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit handele, könne gegen die mutmaßlichen Täter auch hierzulande ermittelt werden.
Die Grünen-Abgeordnete Katja Keul forderte mehr Personal bei der Bundesanwaltschaft und sagte: "Völkerstrafverbrechen dürfen nicht ungesühnt bleiben - und zwar nirgendwo auf der Welt." Der Generalbundesanwalt habe bereits Anfang des Jahres an die Länder appelliert, Staatsanwälte und Richter an die Bundesanwaltschaft abzuordnen. "Hier ist der Bund dringend auf die Unterstützung der Länder angewiesen", sagte Keul.