Bisher galten Priesterweihen der von Rom getrennten Piusbrüder zwar als gültig, jedoch unerlaubt, weil sie ohne die Zustimmung des jeweiligen Ortsbischofs erfolgten. Die Piusbruderschaft beruft sich neuerdings jedoch auf ein Schreiben der für den Dialog mit den Traditionalisten zuständigen vatikanischen Kommission "Ecclesia Dei".
Deren Sekretär, Erzbischof Guido Pozzo, habe den Piusbrüdern im Juni 2016 mitgeteilt, dass sie "in der gegenwärtigen Phase des Übergangs, frei Priesterweihen vornehmen können, ohne den Ortsbischof um Erlaubnis zu fragen und sich darauf beschränken können, die Namen zur geeigneten Kenntnisnahme mitzuteilen". Daraus leitet die Bruderschaft die nunmehrige Erlaubtheit ihrer Weihen ab.
Erhoffte Annäherung
Dem widersprach im vergangenen Jahr der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer. Aus dem Pozzo-Schreiben gehe nur hervor, dass die Weihen "zum gegenwärtigen Zeitpunkt unbedenklich" seien, so der Bischof.
Kirchenrechtlich erlaubt und damit anerkannt seien sie dadurch noch nicht. Sie würden "lediglich toleriert und straffrei hingenommen", und zwar "als Ausdruck eines frei gewährten Entgegenkommens des Heiligen Stuhls im Hinblick auf eine erhoffte Annäherung der Priesterbruderschaft".
Seit Jahren gibt es Gespräche zwischen Vatikan und Piusbrüdern. Ziel ist es, den Bruch mit der 1969 vom französischen Erzbischof Marcel Lefebvre (1905-1991) gegründeten Vereinigung zu überwinden. Die Bruderschaft lehnt viele Reformen des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) ab. Streitpunkte sind vor allem Liturgie, Religionsfreiheit und Ökumene.