Urteil gegen Sektenarzt soll in Deutschland vollstreckt werden

Wegen Beihilfe zum Kindesmissbrauch

Der ehemalige Arzt der deutschen Sektensiedlung "Colonia Dignidad" wurde in Chile schon vor Jahren wegen Beihilfe zum Kindesmissbrauch verurteilt. Das Landgericht Krefeld entschied jetzt, dass das Urteil in Deutschland vollstreckt werden soll.

Hartmut Hopp / © Marcelo Agost (dpa)
Hartmut Hopp / © Marcelo Agost ( dpa )

Der ehemalige Arzt der Sektensiedlung "Colonia Dignidad", Hartmut Hopp, soll in Deutschland die Haftstrafe verbüßen, zu der er in Chile verurteilt wurde. Das chilenische Urteil wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch Minderjähriger könne in Deutschland vollstreckt werden, entschied das Landgericht Krefeld am Montag.

Demnach muss Hopp für fünf Jahre und einen Tag ins Gefängnis. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Hopps Verteidiger Helfried Roubicek kündigte an, sofortige Beschwerde zum Oberlandesgericht Düsseldorf einzulegen.

Urteil nach rechtsstaatlichen Prinzipien?

Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Krefeld überprüfte in dem Verfahren nicht erneut die Vorwürfe gegen Hopp. Untersucht wurde lediglich, ob das Urteil in Chile nach rechtsstaatlichen Prinzipien zustande kam. Das bejahten die Richter: Dem Verurteilten sei insbesondere rechtliches Gehör und eine angemessene Verteidigung gewährt worden. Dagegen sagte Hopps Verteidiger Roubicek dem Evangelischen Pressedienst (epd), er sehe nach einer ersten Analyse der Entscheidung hinreichend Gründe für eine Beschwerde.

Hopp war 2011 nach Deutschland geflohen, nachdem ihn ein chilenisches Gericht wegen Beihilfe zur Vergewaltigung Minderjähriger in vier Fällen und zum sexuellen Missbrauch Minderjähriger in 16 Fällen verurteilt hatte. Die Taten wurden laut dem chilenischen Urteil zwischen 1993 und 1997 begangen.

Mächtigster Mann der ehemaligen "Kolonie der Würde"

Die deutsche Sektensiedlung Colonia Dignidad diente während der Militärdiktatur in Chile (1973-1990) als Folterzentrum des Geheimdienstes und sorgt seit Jahrzehnten wegen weiterer dort begangener Verbrechen wie sexuellem Missbrauch und illegalem Waffenhandel für Schlagzeilen. Der heute 73-jährige Hopp galt nach dem Siedlungsgründer Paul Schäfer (1921-2010) als mächtigster Mann der ehemaligen "Kolonie der Würde".

Weil das Urteil in Chile noch nicht rechtskräftig war, konnte Hopp 2011 nach Deutschland flüchten und lebt seither in Krefeld. Er bestreitet die Vorwürfe. Eine Auslieferung nach Chile lehnte Deutschland ab. Nachdem das Urteil 2013 in Chile rechtskräftig wurde, schickte das Land ein Ersuchen, die Strafe in Deutschland zu vollstrecken. Darüber musste das Landgericht Krefeld entscheiden.

Vollstreckung muss bewilligt werden

Die Menschenrechtsorganisation European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) begrüßte die Entscheidung. "Damit leistet die deutsche Justiz eine erste minimale Unterstützung der chilenischen Justiz in der Aufarbeitung der Verbrechen der Colonia Dignidad." ECCHR-Kooperationsanwältin Petra Isabel Schlagenhauf erklärte, die Entscheidung lasse hoffen, "dass in diesem Teilbereich der in der Colonia Dignidad begangenen Verbrechen die Aussicht für die Opfer besteht, dass Gerechtigkeit geschieht".

Sollte die Entscheidung zur Vollstreckung in den weiteren Instanzen bestätigt werden, müsse die Exekutive noch die Vollstreckung des chilenischen Urteils bewilligen, sagte der Sprecher des Landgerichts Krefeld, Nils Radtke.


Quelle:
epd