Caritas lobt Austausch mit streikenden Pflegekräften

Konstruktive Gespräche

Die Trierer Diözesan-Caritasdirektorin Birgit Kugel hat den "konstruktiven Charakter" eines Gesprächs mit Pflegekräften aus katholischen Krankenhäusern betont. Eine Entlastung des Pflegepersonals sei dringend notwendig, sagte Kugel. 

Notfallambulanz im Krankenhaus / © Friso Gentsch (dpa)
Notfallambulanz im Krankenhaus / © Friso Gentsch ( dpa )

"Wir haben das gemeinsame Ziel, bessere Rahmenbedingungen für die Pflege im Krankenhaus zu erreichen", sagte sie am Mittwoch nach dem Treffen in Trier. Für Mittwoch hatte ver.di erneut zu einem Streik in der katholischen Marienhausklinik im saarländischen Ottweiler aufgerufen und ein Gespräch mit Bischof Stephan Ackermann gefordert. Da dieser terminlich verhindert war, stand Kugel für ein Gespräch bereit.

Die Mitarbeiter aus der Pflege hätten mit ihren Berichten aus der Praxis deutlich gemacht, dass eine Entlastung des Pflegepersonals dringend notwendig sei, teilte der Verband mit. Kugel habe versichert, gemeinsam mit den Trägern und den Mitarbeitervertretungen der Häuser darüber ins Gespräch zu kommen, wie konkrete Entlastungen unter den aktuellen Rahmenbedingungen möglich seien. Um die finanzielle Ausstattung zu verbessern, sei jedoch die bundespolitische Ebene gefordert. Die Caritas wolle hier weiter den Druck erhöhen, hieß es weiter.

"Gut, die katholische Kirche an unserer Seite zu wissen"

Ver.di begrüßte die Ankündigung. "Es ist gut, die katholische Kirche bei der politischen Forderung an unserer Seite zu wissen", sagte Sylvia Bühler vom Bundesvorstand der Gewerkschaft. "Es muss aber nicht nur mehr Geld ins System, sondern das Geld muss auch bei der Pflege ankommen." Dafür benötige es gesetzliche Vorgaben zur Personalausstattung. Die Gewerkschaft setze darauf, dass die katholischen Krankenhäuser hier ihren Einfluss auf die Deutsche Krankenhausgesellschaft nutzten. Diese lehne bisher eine solche Vorgabe ab, betonte Bühler.

Die Gewerkschaft hatte beim Gespräch laut Caritasverband erklärt, dass sie eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Ziel der Entlastung der Pflege suchten. Dabei solle es nicht darum gehen, den für kirchliche Einrichtungen geltenden «Dritten Weg» des Arbeitsrechts zu beschädigen, hieß es weiter.

Verdi beruft sich auf Grundgesetz

Dieser gilt in der evangelischen und der katholischen Kirche. Im Unterschied zum Tarifvertragssystem in der Wirtschaft und im Öffentlichen Dienst (Zweiter Weg) werden Löhne und Gehälter bei den Kirchen in Arbeitsrechtlichen Kommissionen ausgehandelt. Sie sind mit Vertretern der Dienstnehmer- und der Dienstgeberseite (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) paritätisch besetzt. Streiks sind nach diesem Arbeitsrecht nicht erlaubt. Ver.di beruft sich wiederum auf das im Grundgesetz verankerte Streikrecht.

Einen ersten Warnstreik an der katholischen Marienhausklinik hatte ver.di bereits am 11. Oktober organisiert. Die Gewerkschaft fordert einen Tarifvertrag mit einer festgelegten Mindestpersonalausstattung und eine Verbesserung der Ausbildungsqualität.


Quelle:
epd