Sie sei ein "wichtiger Schritt hin zum Schutz jedes Lebens von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod".
Ziel der Gesetzesinitiative der "Stiftung für das Leben und die Familie" ist ein Verbot von Abtreibungen unheilbar kranker Embryos. Diese sind in Polen bislang erlaubt. Wenn die Gesundheit der Frau gefährdet ist oder sie vergewaltigt wurde, sollen Schwangerschaftsabbrüche hingegen weiter zulässig sein.
Das Recht zu leben
"Jedes Kind hat das Recht zu leben, auch kranke Kinder", betonten der Bischofskonferenzvorsitzende Erzbischof Stanislaw Gadecki und die übrigen Mitglieder des Präsidiums. Das Leben ungeborener Kinder zu schützen, sei keine Frage der Religion oder Weltanschauung, sondern die "grundlegendste Pflicht jedes Menschen". Wenn die Eltern nicht bereit seien, ihr Kind großzuziehen, sollten sie es zur Adoption freigeben. "Das Umbringen eines Kindes ist nie zulässig", mahnen die Bischöfe.
Die Unterschriftensammlung endet in knapp zwei Wochen. Mindestens 100.000 Bürger müssen die Volksinitiative unterschreiben, damit sich das Parlament mit ihr befassen muss. Ende Oktober hatte eine von prominenten Frauen gegründete Initiative der Sejm-Kanzlei nach eigenen Angaben mehr als 400.000 Unterschriften für eine legale Abtreibung in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen übergeben.
Entscheidung des Parlaments
Ministerpräsidentin Beata Szydlo hat bereits angekündigt, sie werde im Parlament für ein Verbot "eugenischer Abtreibungen" stimmen. Auch Staatspräsident Andrzej Duda sprach sich jüngst dafür aus. Die bisherige Ausnahme im Abtreibungsgesetz für behinderte Föten werde "absolut missbraucht". Das Gesetz müsse daher verschärft werden, forderte er in einem Interview.
2016 wurden in Polen nach Regierungsangaben 1.098 legale Schwangerschaftsabbrüche registriert. In 1.042 Fällen davon entschied sich demnach die Frau wegen des Ergebnisses der pränatalen Untersuchung zur Abtreibung.