Gericht erlaubt Facebook-Kommentar gegen Erzbischof Schick

"Durch Meinungsfreiheit gedeckt"

Das Amtsgericht Bamberg hat einen Rechtsanwalt vom Vorwurf der Beleidigung gegen den Bamberger Erzbischof Ludwig Schick freigesprochen. Die Äußerungen des Juristen auf Facebook seien durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt.

Modellhafte Nachbildung der Justitia / © Volker Hartmann (dpa)
Modellhafte Nachbildung der Justitia / © Volker Hartmann ( dpa )

Konkret hatte der Angeklagte auf Facebook geschrieben: "Stell Dir vor, dieser Heini wird im Gottesdienst geköpft und niemand schaut hin." Dem Prozess vorausgegangen war ein Strafbefehl über 20 Tagessätze je 100 Euro. Der Rechtsanwalt hatte dagegen Einspruch eingelegt.

Grenze zur Strafbarkeit nicht überschritten

Das Gericht kam an diesem Dienstag zu dem Schluss, dass die Äußerungen zwar geschmacklos und unangemessen seien, auch gegenüber den Opfern des Anschlags auf den Priester Jacques Hamel, der im Juli 2016 in Frankreich von Islamisten getötet worden war.

Letztlich überschritten sie aber nicht die Grenze zur Strafbarkeit, hieß es. Zugunsten des Angeklagten könne nicht ausgeschlossen werden, dass eine Herabwürdigung des Erzbischofs nicht beabsichtigt gewesen sei und es sich "nur" um eine bloße Unmutsäußerung gehandelt habe, die von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt sei.

Die Staatsanwaltschaft hatte erneut eine Verurteilung des Anwalts gefordert, zu 20 Tagessätzen je 30 Euro. Ein Erzbischof müsse zwar ein dickeres Fell als andere haben, aber auch seine Person sei schützenswert vor strafbaren Beleidigungen. Der Angeklagte sagte, er sei zu Hass gar nicht in der Lage. Er habe einfach deutlich machen wollen, dass aus seiner Sicht Schick seine Arbeit schlecht mache.

Signalwirkung

Der Sprecher des Bamberger Erzbischofs, Harry Luck, sagte, unabhängig vom Urteil gehe von dem Prozess das Signal aus, dass Hetze im Internet nicht im Schutze der Anonymität stattfinde. "Die Verbreiter von Hass-Kommentaren werden von der Justiz ausfindig gemacht und verfolgt."

Der Prozess war die zweite strafrechtliche Verfolgung von Hassbotschaften und Drohungen gegen den Bamberger Erzbischof. Sie waren in den Kommentaren auf der Facebook-Seite der AfD im Herbst 2016 veröffentlicht worden. Ein weiterer Facebook-Nutzer erhielt einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung und Beleidigung von 100 Tagessätzen je 40 Euro. Er hatte geschrieben: "Dieses ganze Politiker- und Pfaffengesindel sind korrupte Verbrecher und gehören liquidiert".

Hintergrund war eine Äußerung Schicks zu der Frage, ob es einen muslimischen Bundespräsidenten geben könne. Er hatte damals gesagt, dass dies grundsätzlich bei einer entsprechenden Wahl durch die Bundesversammlung möglich sein müsse. Er sehe jedoch dafür derzeit keine gesellschaftliche Mehrheit.

Die AfD hatte daraufhin auf ihrer Facebook-Seite ein Bild des Erzbischofs mit der Schlagzeile "Kirche: muslimischer Bundespräsident denkbar" sowie mit einer Art Stempel mit dem Wort "Halal" versehen. Es ist das arabische Wort für "erlaubt", wie es auf bestimmten Lebensmitteln zu finden ist.


Erzbischof Ludwig Schick / © Nicolas Armer (dpa)
Erzbischof Ludwig Schick / © Nicolas Armer ( dpa )
Quelle:
KNA