Papst appelliert an kirchliche Eherichter

Experten des Gewissens der Gläubigen

Kirchliche Eherichter sollten ihre Entscheidungen nach den Worten des Papstes nicht auf einen rein bürokratischen Akt reduzieren. Wenn sie dieser Versuchung erlägen, "würden sie ihr christliches Bewusstsein verraten", so Franziskus.

Symbolbild Scheidung (epd)
Symbolbild Scheidung / ( epd )

Das erklärte der Papst vor Mitarbeitern der Römischen Rota. Sie ist vor allem für Ehenichtigkeitsverfahren zuständig. Es gelte zu verhindern, dass Gewissensschwierigkeiten von Gläubigen bezüglich ihrer Ehe den "Weg der Gnade verschließen", so der Papst anlässlich der Eröffnung des Gerichtsjahres der Römischen Rota.

Auch deshalb habe er Ehenichtigkeitsverfahren verkürzt. Die Mitarbeiter von Ehegerichten sollten auch seelsorglich begleiten, auf Gewissensunterscheidung setzen sowie stets nach Wahrheit und Wissen suchen. "Nur so kann ein Ehenichtigkeitsverfahren zur Befreiung des Gewissens werden", so Franziskus.

Experten des Gewissens der Gläubigen

Mit Blick auf sein Schreiben zu Ehe und Familie "Amoris laetitia" betonte der Papst, die Kirche müsse sowohl der "unantastbaren kirchlichen Lehre zu Ehe und Eucharistie" Rechnung tragen wie auch den betroffenen Menschen in ihrer jeweiligen "psychologischen und religiösen Entwicklung".

Die Richter seien gewisserweise die "Experten des Gewissens der Gläubigen". Für Entscheidungen in Ehegerichtsverfahren sollten sie immer um den Beistand des Heiligen Geistes bitten. Andernfalls sei es unmöglich, das Gewissen der Gläubigen zu erkunden.

Vereinfachung des Prozesses

Ehe und Familie bezeichnete der Papst als "Zukunft der Kirche und der Gesellschaft". Paare müssten nicht nur von Priestern und Bischöfen, sondern auch von seelsorglich tätigen Laien unterstützt werden, um die Bedeutung des kirchlichen Ehesakraments zu begreifen.

Die Römische Rota ist die Berufungsinstanz für Ehenichtigkeitsverfahren, die von den Bistümern überwiesen werden. Franziskus hatte diesen Prozess 2015 vereinfacht. Unter anderem schaffte er die verpflichtende Bestätigung eines Urteils durch eine zweite Instanz ab. Zudem führte er die Möglichkeit eines erheblich beschleunigten Verfahrens ein, das vom Bischof geführt werden kann.

Die kirchenamtliche Feststellung der Ungültigkeit einer Ehe ist Voraussetzung dafür, dass Partner trotz einer früheren Verbindung erneut katholisch heiraten dürfen.


Quelle:
KNA