Die geplante Neuregelung zum Familiennachzug bei bestimmten Flüchtlingen verstößt laut einem Rechtsgutachten im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerk gegen die Rechte von Kindern. Das berichtet die "Rheinische Post" (Donnerstag). "Der Gesetzgeber vergisst, dass die UN-Kinderrechtskonvention innerstaatliches Recht darstellt", sagte die Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerks, Anne Lütkes, der Zeitung.
Die Handelnden seien verpflichtet, das Kindeswohl vorrangig zu behandeln. "Das Kindeswohl war bei der Verabschiedung des Gesetzes zum Familiennachzug nicht Gegenstand der Diskussion und der Entscheidung." Eine Härtefallklausel komme nur "äußerst selten in besonderen Ausnahmefällen" zum Zuge und helfe damit den Kindern nicht, ihre Familie nach Deutschland zu holen.
An diesem Freitag will sich der Bundesrat mit dem Familiennachzug für Flüchtlinge befassen. Es geht um eine Verlängerung der Aussetzung für Familienmitglieder von Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus. Einem entsprechenden Gesetzentwurf hatte der Bundestag vor drei Wochen zugestimmt.
Was sieht die Übergangsregelung vor?
Die Übergangsregelung sieht vor, dass der Familiennachzug von Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus bis Ende Juli ausgesetzt bleibt. Der Gesetzentwurf ist nicht zustimmungspflichtig. Die aktuelle Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte endet am 16. März.
Der Übergangsregelung zufolge dürfen ab 1. August enge Angehörige von Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus im Rahmen von Kontingenten zu ihrer Familie in Deutschland nachkommen. Es sollen danach monatlich jeweils 1.000 Menschen aufgenommen werden.
Betroffen sind vor allem Ehepartner, Eltern und minderjährige Kinder von Bürgerkriegsflüchtlingen aus Syrien und dem Irak. Ergänzt wird das Gesetz durch eine bereits bestehende Härtefallregelung. In den kommenden Monaten will der Bundestag ein abschließendes Gesetz erarbeiten.