Der Bundesrat ließ am Freitag den Kompromiss von Union und SPD passieren. Demnach wird die seit 2016 geltende Aussetzung der Familienzusammenführung für bestimmte Flüchtlinge bis Sommer verlängert. Ab August sollen pro Monat 1.000 Angehörige aufgenommen werden.
Ab August greift neue Regelung
Die damalige große Koalition hatte 2016 den Familiennachzug für Flüchtlinge mit dem untergeordneten Schutz ausgesetzt, um die Zuzugszahlen zu begrenzen. Betroffen sind vor allem Syrer, denen oft nur der subsidiäre und nicht der volle Flüchtlingsschutz nach der Genfer Konvention zuerkannt wird.
Die Neuregelung, die ab August Kontingente zur Aufnahme von Angehörigen dieser Gruppe vorsieht, ist Ergebnis der Koalitionsverhandlungen von CDU, CSU und SPD. Die Aussetzung des Familiennachzugs wäre Mitte März ausgelaufen.
Über die Verlängerung musste daher bereits jetzt entschieden werden, obwohl das Zustandekommen einer erneuten großen Koalition noch offen ist.
Schleswig-Holstein war gegen Verlängerung
Das von CDU, Grünen und FDP geführte Schleswig-Holstein wollte im Bundesrat die Verlängerung verhindern und stellte einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat. Sie wolle nicht, dass engste Verwandte noch länger darauf warten müssten, aus Kriegsgebieten und akuten Krisenherden herauszukommen, sagte Landesfinanzministerin Monika Heinold (Grüne).
Die für den Antrag erforderliche Mehrheit kam in der Länderkammer aber nicht zustande. Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) verteidigte die weitere Aussetzung des Familiennachzugs. Dies sei ein "wichtiger Schritt für mehr Begrenzung und mehr Ordnung", sagte er. Die Integrationsfähigkeit der Gesellschaft sei begrenzt. Dies sehe man auch an der Debatte um die Essener Tafel, sagte Bausback. Diese hatte beschlossen, keine Ausländer mehr aufzunehmen.
Hilfsorganisationen wie Pro Asyl kritisierten Aussetzung
Sozialverbände, Flüchtlingsorganisationen, Kirchen sowie Linke und Grüne kritisieren die Aussetzung des Familiennachzugs. Dies sei "unbarmherzig" und "familienfeindlich", bekräftigte Pro Asyl am Freitag.
Betroffen sind vor allem Ehepartner, Eltern und minderjährige Kinder von Bürgerkriegsflüchtlingen aus Syrien und dem Irak. Ergänzt wird das Gesetz durch eine bereits bestehende Härtefallregelung. In den kommenden Monaten will der Bundestag ein abschließendes Gesetz erarbeiten.