Die mutmaßlich hohe Dunkelziffer bei Genitalverstümmelungen an jungen Mädchen hat Nordrhein-Westfalens Landesregierung alarmiert. Obwohl die Beschneidung weiblicher Genitalien seit 2013 in Deutschland ein Straftatbestand ist, verzeichnet die amtliche Statistik an Rhein und Ruhr hierzu keinerlei Strafanzeigen.
Dass es keinen einzigen derartigen Fall gegeben haben soll, ist auch für NRW-Innenminister Herbert Reul "schwer zu glauben", wie er der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) sagt.
"Mauer des Schweigens durchbrechen"
Genitalverstümmelung sei "eine barbarische Praxis und schwere Menschenrechtsverletzung". Er befürchte, dass viele Fälle nicht zur Anzeige kämen, so Reul. "Diese Mauer des Schweigens müssen wir dringend durchbrechen."
Die Genitalverstümmelung wird nach Paragraf 226a des Strafgesetzbuchs mit Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr bestraft. Nach einer Studie des Bundesfamilienministeriums leben in Deutschland etwa 50.000 Frauen, die zumeist in ihren Heimatländern Opfer einer Genitalverstümmelung geworden sind. Bedroht seien bis zu 5.700 Mädchen aus Zuwandererfamilien. Die meisten Opfer stammen aus Eritrea, Irak, Somalia, Ägypten und Äthiopien.
Religion als Grund vorgeschoben?
Die Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW) widerspricht Vermutungen, die Genitalverstümmelung sei eine gängige Praxis in islamischen Ländern; die Religion werde oftmals nur als Grund "vorgeschoben". Es handle sich vielmehr um eine "traditionelle Praktik", die vor allem in Afrika und im Mittleren Osten durchgeführt werde, um die starke Rolle des Mannes zu untermauern. "Da die Frau je nach Beschneidungsform wenig bis keine sexuelle Lust verspürt und beim Sex starke Schmerzen hat, soll die Genitalverstümmelung sie zudem vorm Fremdgehen 'schützen'", heißt es in einem DSW-Dossier.
In Deutschland gibt es bei dem Thema nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden "eine Schweigespirale" und "Parallelstrukturen". Ein leitender Beamter des Düsseldorfer Landeskriminalamtes (LKA) vermutet, "dass die Community hierzulande über ihre eigenen Ärzte verfügt, die via Mundpropaganda solche Beschneidungen durchführen".
Zunehmende "Ferienbeschneidungen"
Bisher hätten die Strafverfolger bei diesen kriminellen Praktiken "keinen Fuß in die Tür bekommen". Auf zunehmende "Ferienbeschneidungen" hat der Gesetzgeber 2015 reagiert: Wenn in Deutschland gemeldete Mädchen zur Genitalverstümmelung vorübergehend ins Ausland verbracht werden, bleibt diese Tat "unabhängig vom Recht des Tatorts" strafbar. Vor allem gegen die Eltern kann wegen Beihilfe zu einer Straftat ermittelt werden.
"Der Arzt ist Mittäter gemeinsam mit den Eltern", urteilt der Sprecher des NRW-Justizministeriums, Peter Marchlewski. Schon die Verabredung zu einem solchen Eingriff in einer deutschen Arztpraxis sei strafbar. Falls sich Eltern mit einem solchen Ansinnen an einen Mediziner wendeten, sei dies als "versuchte Anstiftung zu einem Verbrechen" zu werten. Daher dürften der Arzt oder das Praxispersonal Polizei oder Jugendamt einschalten. "Schweigepflicht hin oder her", sagt Marchlewski, "die Sicherheit des Kindes geht vor."
Öffentlich wenig thematisiert
Weibliche Genitalverstümmelungen würden öffentlich "wenig thematisiert", beklagte der Landtag im April 2016 in einer fraktionsübergreifenden Resolution. Viele Opfer litten unter einem lebenslangen Trauma. Weitere Folgen seien Unfruchtbarkeit, Komplikationen bei Schwangerschaft und Geburt, eingeschränkte Sexualität, starke Schmerzen, Blutungen und Wundinfektionen. Aufgrund der Flüchtlings- und Migrationsbewegungen werde NRW auch künftig mit dieser "grausamen Praxis" konfrontiert sein, befürchtete das Parlament und beschwor eine "Null-Toleranz-Politik".
So wurden alle Jugendämter angewiesen, nach Kenntnis einer Gefährdung durch Genitalverstümmelung umgehend zum Schutz des Kindes tätig zu werden. 2017 gab es laut Gleichstellungsministerium 89 Beratungsgespräche mit Eltern potenziell gefährdeter Mädchen.
"Ich befürchte, dass wir da alleine mit den Mitteln des Strafrechts nicht weiterkommen", sagt Innenminister Reul. Mehr Aufklärung sei notwendig, mehr "Hinsehen und Hinhören", zum Beispiel von Schulkameradinnen und Freundinnen. Reul: "Nur so können wir das Dunkelfeld ausleuchten."