"Der Familiennachzug wurde grundsätzlich schon bisher nur Angehörigen der Kernfamilie gewährt, das heißt dem Ehepartner, dem minderjährigen ledigen Kind und den Eltern eines in Deutschland lebenden Minderjährigen, wenn sich kein sorgeberechtigter Elternteil im Bundesgebiet aufhält", sagte der CSU-Politiker am Donnerstag der "Passauer Neue Presse". Die Neuregelung sehe keine Abweichung von diesem Grundsatz vor.
Zwei Gruppen Schutzsuchender
Bei der Frage der Integration von Schutzsuchenden ist laut Mayer zwischen den verschiedenen Gruppen zu differenzieren. "Auf der einen Seite stehen Asylberechtigte und Flüchtlinge, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt sind. Ihnen wird uneingeschränkt Familiennachzug gewährt.
Auf der anderen Seite stehen subsidiär Schutzberechtigte, also Menschen mit eingeschränktem Schutzstatus. Ihnen wird nur Schutz auf Zeit gewährt, und der Schutz entfällt mit dem Ende der Bedrohungssituation."
Kritik an Auswahlverfahren
Der Integrationsbedarf beider Gruppen sei daher unterschiedlich, sagte Mayer der Zeitung.
Die Kritik, durch die Begrenzung des Familiennachzug für die Gruppe der subsidiär Schutzberechtigten auf tausend pro Monat gleiche das Auswahlverfahren einer Lotterie, wies Mayer zurück.