Kommunionempfang für nichtkatholische Ehepartner?

Chronologie einer Debatte

Dürfen nichtkatholische Ehepartner in Einzelfällen mit zur Kommunion gehen? Die Frage beschäftigt seit Wochen die katholische Kirche in Deutschland. An diesem Donnerstag soll es ein (erstes) Klärungsgespräch im Vatikan geben. Daten zur Debatte.

Unterschiede bestehen insbesondere im Verständnis von der Eucharistie bzw. dem Abendmahl / © Bernd Thissen (dpa)
Unterschiede bestehen insbesondere im Verständnis von der Eucharistie bzw. dem Abendmahl / © Bernd Thissen ( dpa )

21.11.1964: Papst Paul VI. verkündet den Grundsatztext des Zweiten Vatikanischen Konzils zur Ökumene mit dem Titel "Unitatis redintegratio" (Die Wiedererlangung der Einheit). Darin werden erstmals gemeinsame Gottesdienste mit anderen Konfessionen ermöglicht: "Die Sorge um die Gnade empfiehlt diese in manchen Fällen."

27.11.1983: Das neue weltweit gültige katholische Kirchenrecht tritt in Kraft. Im Canon 844 heißt es, dass nichtkatholische Christen in Todesgefahr oder anderen schweren Notlagen die Sakramente der katholischen Kirche empfangen können.

17.4.2003: In seinem Lehrschreiben "Ecclesia de eucharistia" erklärt Johannes Paul II., dass eine "schwere Notlage" besteht, wenn die tiefe Sehnsucht nach dem Empfang des Sakraments nicht gestillt werden kann und der Glaube dadurch gefährdet ist. In solchen Fällen dürften die Sakramente auch nichtkatholischen Christen gespendet werden.

15.11.2015: Papst Franziskus besucht die deutschsprachige Evangelisch-Lutherische Gemeinde in Rom. Auf die Frage einer mit einem Katholiken verheirateten Protestantin nach dem gemeinsamen Herrenmahl antwortet er: "Ich werde nie wagen, eine Erlaubnis dafür zu geben, weil das nicht meine Kompetenz ist", und fügt hinzu: "Sprecht mit dem Herrn und geht weiter."

6. - 9.3.2017: Die Deutsche Bischofskonferenz debattiert in Bergisch Gladbach über den ersten Entwurf einer "Handreichung" zum Thema: "Konfessionsverschiedene Ehen und gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie". Der Entwurf wird an die Fachkommissionen verwiesen.

1.4.2017: Kardinal Walter Kasper, ehemaliger Ökumene-Beauftragter des Papstes, äußert bei einem Festakt zum Reformationsgedenken in Rom die Hoffnung, es werde "vielleicht noch in diesem Jahr" einen wichtigen ökumenischen Fortschritt im Blick auf konfessionsverschiedene Paare geben. Die Entscheidung liege bei den deutschen Bischöfen.

20.2.2018: Die Deutsche Bischofskonferenz verabschiedet nach kontroverser Debatte eine überarbeitete Fassung der "Handreichung". Von 60 anwesenden Bischöfen votieren 13 (sieben Bischöfe und sechs Weihbischöfe) dagegen. Der Inhalt wird nicht veröffentlicht, wohl aber der Tenor: Es solle künftig im Einzelfall möglich sein, nichtkatholischen Ehepartnern nach Gewissensprüfung und seelsorgerischem Gespräch den Empfang der Kommunion zu gestatten.

22.3.2018: Sieben Bischöfe, darunter der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki, wenden sich mit einem Brief nach Rom und bitten die zuständigen vatikanischen Stellen um Klärung, ob eine so weitreichende Entscheidung in die Zuständigkeit einer einzelnen Bischofskonferenz fallen könne

4.4.2018: Der Brief der sieben Bischöfe wird durch eine Indiskretion veröffentlicht, Kardinal Reinhard Marx antwortet in einem offenen Brief: "Es wurde mehrfach und deutlich dargelegt, dass es selbstverständlich einer nationalen Bischofskonferenz (...) möglich ist, Kriterien zu formulieren, die die Kommunionspendung an nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche befindlichen Christen erlauben, und auch auf bereits bestehende Regelungen in anderen Teilen der Kirche verwiesen."

30.4.2018: Der Vatikan teilt mit, dass die Kardinäle Marx und Woelki sowie die Bischöfe Felix Genn, Karl-Heinz Wiesemann, Gerhard Feige und Rudolf Voderholzer zu einem klärenden Gespräch am 3. Mai im Vatikan eingeladen wurden, außerdem der Sekretär der Bischofskonferenz, Pater Hans Langendörfer. Aus dem Vatikan sollen der Präfekt der Glaubenskongregation, Erzbischof Luis Ladaria, der Ökumene-Minister Kardinal Kurt Koch sowie weitere deutschsprachige Kurien-Mitarbeiter teilnehmen.


Quelle:
KNA