Das erklärte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Erzbischof Mark Coleridge, am Mittwoch. Das Programm wird von der Regierung verwaltet. Die Kirche sei sehr bereit, dabei mitzumachen, so Colerdige weiter.
Die Vorsitzende des Verbands der Orden, Schwester Ruth Durick, betonte: "Wir sind uns darüber im klaren, dass die Entschädigungen nicht die Schmerzen der Opfer lindern, aber sie können eine praktische Hilfe auf dem Weg hin zur Genesung vom Missbrauch sein."
Die Kirche werde dem nationalen Entschädigungsprogramm beitreten, sobald die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen seien, sagte Coleridge. Angesichts der dezentralen Struktur der katholischen Kirche werde ein Gremium geschaffen, durch das die Bistümer und Orden mit der Entschädigungsbehörde zusammenarbeiten könnten.
Wiedergutmachungszahlungen an rund 60.000 Personen
Die Einrichtung eines nationalen Entschädigungsfonds ist eine der Kernempfehlungen der nationalen Missbrauchskommission, die im Dezember 2017 nach fast fünfjähriger Arbeit ihren Abschlussbericht vorgelegt hatte. Schätzungen zufolge werden für Wiedergutmachungszahlungen an rund 60.000 Personen, die als Kind Opfer sexualisierter Gewalt wurden, umgerechnet etwa 2,9 Milliarden Euro benötigt.
Die Zahlungen sollen von jenen Institutionen geleistet werden, von deren Mitarbeitern die Betroffenen missbraucht wurden. Erst wenn eine Institution nicht mehr existiert oder bankrott ist, soll die öffentliche Hand als Geldgeber einspringen. Unter den untersuchten Organisationen waren Kirchen, Waisenhäuser, Sportvereine, Jugendgruppen und Schulen.