Das Bistum Limburg hat im arbeitsgerichtlichen Streit mit einem langjährigen leitenden Mitarbeiter einem Vergleich zugestimmt. Laut Medienberichten endet das Beschäftigungsverhältnis im September, der 53-Jährige ist bis dahin freigestellt und erhält eine Abfindung von 100.000 Euro. Ein Sprecher des Bistums sagte am Freitag, man äußere sich grundsätzlich nicht zu Personalangelegenheiten.
Hintergrund des Rechtsstreits ist der Umbau der ehemaligen Privatwohnung des früheren Limburger Bischofs Franz-Peter Tebartz-van Elst. Dessen Bischofswohnung soll zu öffentlichen Erweiterungsräumen des angrenzenden Diözesanmuseums umgestaltet werden.
"Schwerwiegenden Regelverstöße"
Im März teilte das Bistum mit, bei der Vergabe der Handwerksarbeiten sei es zu "schwerwiegenden Regelverstößen" gekommen. Statt die Wohnung mit möglichst geringem finanziellen Aufwand umzubauen, habe der Mitarbeiter einen Architektenvertrag abgeschlossen und Fachplaner für eine Baumaßnahme über mehr als 400.000 Euro beauftragt. Dafür habe es keine Freigabe in den Diözesangremien gegeben.
Daraufhin sei dem Mitarbeiter gekündigt worden. Dagegen klagte der Mann vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden. Inzwischen gehen die Umbauarbeiten weiter. Die Kosten sind jetzt auf 225.000 Euro angesetzt. Der Rechtsstreit hatten im Bistum erneut für Aufregung gesorgt. Es war bereits vor fünf Jahren wegen des Skandals um den rund 31 Millionen Euro teuren Dienst- und Wohnsitz von Tebartz-van Elst in die Schlagzeilen geraten.