Künftig dürften Naturstein-Grabmäler aus vier Ländern nur noch aufgestellt werden, wenn sie mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ohne Kinderarbeit hergestellt und zertifiziert wurden, teilte das NRW-Arbeitsministerium am Dienstag in Düsseldorf mit. Einen entsprechenden Runderlass von Arbeitsminister Karl-Josef Laumann und Europaminister Stephan Holthoff-Pförtner (beide CDU) verabschiedete das Kabinett am Dienstag.
Zertifizierungsstellen werden eingeleitet
Demnach sollen künftig Naturstein-Grabmäler aus China, Indien, den Philippinen und Vietnam speziell zertifiziert werden. Sobald Zertifizierungsstellen anerkannt und die Lieferbetriebe überprüft seien, dürften Kommunen und Kirchen auf ihren Friedhöfen nur noch zertifizierte Steine aus diesen Ländern aufstellen, erklärte das Ministerium. Das Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales werde nun das Anerkennungsverfahren von Zertifizierungsstellen einleiten.
Bereits 2014 wollte die damalige rot-grüne Landesregierung mit ihrem neuen Bestattungsgesetz gegen Grabsteine aus Kinderarbeit vorgehen. Sie legte fest, dass nur Grabmäler aufgestellt werden dürfen, die aus Ländern kommen, die nicht gegen das Abkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) gegen schlimmste Formen der Kinderarbeit verstoßen. Bei Grabsteinen aus diesen Ländern sollte Kinderarbeit per Zertifikat ausgeschlossen sein.
Regelung bisher nicht flächendeckend umgesetzt
Die Regelung wird bislang aber nicht flächendeckend umgesetzt, weil unklar war, für welche Länder sie gelten soll. Die damalige Landesregierung hatte zur Aufstellung einer schwarzen Liste mehrere Gutachten in Auftrag gegeben.
Ein zusammenfassendes Gutachten des Düsseldorfer Politikwissenschaftlers Walter Eberlei, das inzwischen vorliegt, empfiehlt eine Zertifizierungspflicht für China, Indien, die Philippinen und Vietnam. Mit ihrem Runderlass folgten Laumann und Holthoff-Pförtner dem Empfehlungen des Gutachtens, erklärte das Arbeitsministerium.