Urteil im Mannheimer Betrugsprozess gegen Priester

Geistlicher muss für vier Jahre ins Gefängnis

Ein wegen Betrugs angeklagter katholischer Geistlicher muss für vier Jahre ins Gefängnis. Der 54-jährige Ex-Dekan aus Baden-Württemberg hatte bei seiner Pfarrgemeinde und bei einem Caritasverband einen Schaden von insgesamt 240.000 Euro angerichtet.

Justitia-Figur / © Britta Pedersen (dpa)
Justitia-Figur / © Britta Pedersen ( dpa )

Der Ende 2017 ausgestellte Haftbefehl bleibt bestehen. Das Gericht sieht wegen Verbindungen des Ex-Dekans ins Ausland nach wie vor eine Fluchtgefahr. Damit kann der Priester, der seit Ende des Vorjahres in Untersuchungshaft sitzt, das Gefängnis bis zum Haftantritt nicht verlassen. Die Untersuchungshaft wird auf die Gesamtstrafe angerechnet.

Freiburgs Erzbischof Stephan Burger äußerte sein Bedauern darüber, dass ein Priester kirchliche Institutionen erheblich geschädigt habe: "Er hat nicht nur materiellen Schaden verursacht, sondern auch massiv das Vertrauen seiner Mitarbeitenden missbraucht." Die Erzdiözese hatte im November Anzeige erstattet, nachdem sich aus einem Prüfungsbericht der Verdacht ergeben hatte, dass sich der Ex-Dekan bereichert habe. Ein kirchenrechtliches Verfahren sei auch eingeleitet.

Keine Revision

Wie Verteidiger Edgar Gärtner nach der Urteilsverkündung der Großen Wirtschaftsstrafkammer des Mannheimer Landgerichts am Montag sagte, will der Priester keine Revision einlegen. "Für meinen Mandaten ist das Urteil in Ordnung, er möchte diesen Abschnitt seines Lebens hinter sich bringen", so Gärtner.

In dem Verfahren verständigten sich Staatsanwaltschaft, Gericht und Verteidigung auf einen verfahrensverkürzenden Deal. Voraussetzung dafür war ein Geständnis. Der Ex-Dekan räumte ein, in mehr als 70 Fällen fingierte Rechnungen, die auf eine Firma in Estland liefen, an den Caritasverband gerichtet zu haben. Tatsächlich war der Geistliche an der Firma mitbeteiligt, und diese überwies Geld an ihn zurück.

Vertrauensbruch wiegt schwer

Zudem reichte er wegen eines Pilgerprojekts Belege für private Ausgaben oder Spenden für nicht existierende Gesellschaften ein und ließ sich für ein erfundenes Projekt für arbeitslose Jugendliche in Spanien 21.000 Euro geben. Auch entnahm er der Barkasse seiner Pfarrgemeinde regelmäßig Geld, das er privat nutzte.

Bei der Bemessung der Strafe spielte nach Aussage des Vorsitzenden Richters Oliver Ratzel der "erhebliche Vertrauensbruch" gegenüber den Mitarbeitern der Caritas und der Gemeinde eine große Rolle. "Sie waren als Autorität anerkannt."

Kreativ und aufwendig betrogen

Den Caritasverband treffe keine Mitschuld. "Hätte man den Aufstand gegen Sie proben sollen? Wir würden sagen: Nein."

Entscheidend für das Urteil sei der Zeitraum der nicht verjährten Taten von fünf Jahren gewesen, in denen der Mann auf "kreative und aufwendige" Weise die Einrichtungen betrogen habe. Es habe sich nicht um eine "vorübergehende Episode" gehandelt. "Alle Taten dienten dazu, Ihren hedonistischen Lebensstil zu finanzieren", so Ratzel an den Angeklagten gewandt.


Quelle:
KNA