Jeder sechste Wähler in Hessen favorisiert Todesstrafe

Abstimmung über Verfassungsrelikt

Nun sind die Zahlen da: Jeder sechste Wähler in Hessen hätte gern die Todesstrafe in der Landesverfassung behalten. Bei einer Volksabstimmung stimmten 16,8 Prozent gegen die Streichung der Todesstrafe in der hessischen Verfassung.

 (DR)

Dies teilte der Landtag in Wiesbaden mitteilte. 83,2 Prozent votierten für die Aufhebung der Regelung.

Insgesamt sprachen sich die Wähler in Hessen mehrheitlich für 15 Änderungen ihrer Landesverfassung aus, darunter mit fast 90 Prozent auch für die Aufnahme von Kinderrechten. Eine große Mehrheit stimmte unter anderem zu, Infrastruktur und Nachhaltigkeit sowie das Ehrenamt, Kultur und Sport zu fördern.

Außerdem sprachen sich die Wähler dafür aus, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie Kinderrechte in der Verfassung zu stärken. Das Bekenntnis zu Europa soll in die Landesverfassung aufgenommen und die Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide abgebaut werden.

Abstimmung hat nur formale Bedeutung

Allerdings hatte die Abstimmung über die Todesstrafe nur formale Bedeutung. Denn laut Grundgesetz-Artikel 102 ist die Todesstrafe "abgeschafft", und das Verfassungsrecht des Bundes bindet alle Bundesländer.

Die Todesstrafe war 1946 in die hessische Verfassung aufgenommen worden - drei Jahre, bevor das Grundgesetz in Kraft trat. In Artikel 21 der Hessischen Verfassung hieß es bis jetzt: "Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen und beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden." (KNA)


Quelle:
KNA