Diese Strafanzeigen wurden bei Staatsanwaltschaften im Bereich aller 27 deutschen Diözesen eingereicht.
Wie Staatsanwalt Nicolaus Wegele mitteilte, beziehen sich die Untersuchungen auf die im Herbst vorgestellte Missbrauchsstudie der Deutschen Bischofskonferenz. Ausgenommen von den Ermittlungen sind Verstorbene, weil deren Taten nach deutschem Strafrecht nicht untersucht werden können.
Bezug auf die MHG-Studie
Das Bistum erklärte dazu am Freitag, es habe 79 Beschuldigte an die MHG-Studie gemeldet. 54 davon seien verstorben. Von den verbleibenden 25 sei bei 10 bereits ein Ermittlungsverfahren eröffnet und ein Aktenzeichen angelegt worden. Mit der Staatsanwaltschaft geklärt werden müsse der Umgang bei den Fällen, in denen mutmaßliche Opfer ausdrücklich erklärt hätten, dass sie keine Einschaltung der Strafverfolgungsorgane wünschten.
Ende vergangener Woche hatte das Bistum Essen angekündigt, der Staatsanwaltschaft 41 Akten über mögliche Missbrauchsfälle durch Geistliche zur Verfügung zu stellen.