Die Bischofskonferenz teile "die Sorge, dass die Integration von Mädchen durch das Tragen eines Kopftuches in der Volksschule erschwert sein kann", heißt es in einer am Mittwoch in Wien veröffentlichten Stellungnahme. Es sei nicht wünschenswert, wenn Kinder ein Kopftuch tragen müssten, so der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka. Ebenso "wenig wünschenswert" sei jedoch ein gesetzliches Verbot.
Noch viele Fragen offen
Auch lasse der von den Regierungsparteien ÖVP und FPÖ gestellte Initiativantrag noch wichtige Fragen offen. So sei fraglich, ob für das angestrebte Verbot überhaupt ein Regelungsbedarf bestehe, so die Bischöfe. "Ein solcher ist bislang nicht eindeutig erhoben worden", heißt es in der Stellungnahme. Auch müsse ein solcher "Eingriff in die Grund- und Menschenrechte" ausreichend gerechtfertigt werden.
Konkret sehen die Bischöfe die in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierte Religionsfreiheit, das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens der betroffenen Kinder und Eltern sowie das Erziehungsrecht der Eltern tangiert. Eingriffe in diese Grundrechte seien nur legitim, wenn sie "im Interesse der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung, Gesundheit und Moral oder für den Schutz der Rechte und Freiheiten Anderer sind", führte die Bischofskonferenz aus.
Auch katholische Privatschulen wären betroffen
Da das anvisierte Verbot keine Ausnahme kenne, wären davon auch katholische Privatschulen betroffen, so die Bischöfe weiter. Doch gerade hier sei "der sensible, aber freundliche Umgang mit religiösen Symbolen eine Frage der Schulkultur und damit ein wesentlicher Beitrag zur angesprochenen pädagogischen Begleitung und Unterstützung des gesellschaftlichen Diskurses".
In dem vor einer Woche in den Nationalrat eingebrachten Initiativantrag heißt es: "Um die bestmögliche Entwicklung und Entfaltung aller Schülerinnen und Schüler sicherzustellen, ist diesen bis zum Ende des Schuljahres, in welchem sie das 10. Lebensjahr vollenden, das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist, untersagt.
Dies dient der sozialen Integration von Kindern gemäß den lokalen Gebräuchen und Sitten, der Wahrung der verfassungsrechtlichen Grundwerte und Bildungsziele der Bundesverfassung sowie der Gleichstellung von Mann und Frau."