"O du fröhliche" wird kein "Immaterielles Kulturerbe"

Zwischentöne

Kein Alleinstellungsmerkmal? Das Weihnachtslied "O du fröhliche" wird nicht in die Liste des bundesweiten Immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Der Weihnachtshit sei "Teil eines größeren Brauchkomplexes", so die Begründung.

Gesangbücher eines Kirchenchores / © Elisabeth Rahe (KNA)
Gesangbücher eines Kirchenchores / © Elisabeth Rahe ( KNA )

Die Kultusministerkonferenz (KMK) und die Deutsche Unesco-Kommission (DUK) lehnten die Bewerbung des Johannes-Falk-Vereins für die Aufnahme des Liedes in das Verzeichnis ab, wie die in Weimar erscheinende Mitteldeutsche Kirchenzeitung "Glaube+Heimat" in ihrer aktuellen Ausgabe berichtet.

In der Bewerbung seien die Beteiligung von Trägergruppen und die Darstellung von Erhaltungsmaßnahmen, Risikofaktoren und Weitergabe-Initiativen unzureichend ausgearbeitet, wird ein weiterer Faktor in der Begründung aufgeführt.

18 Neueinträge für Kulturerbe

Am Dienstag hatte die KMK verkündet, das deutsche Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes um 18 Neueinträge erweitern zu wollen. Dazu gehören etwa das Drechslerhandwerk, die Helgoländer Dampferbörte sowie das Augsburger Hohe Friedensfest. Die KMK traf ihre Entscheidung auf Empfehlung der DUK.

Johannes-Falk-Vereins-Vorsitzender Paul Andreas Freyer sagte laut Zeitungsbericht, dass die Popularität des Weihnachtshits "O du fröhliche" durch diese Absage nicht gefährdet sei und trotzdem weltweit intoniert werde. Der Sozialreformer und Liederdichter von "O du fröhliche", Johannes Falk, (1768 - 1826) wäre in diesem Jahr 250 Jahre alt geworden.

Alltagskulturen und -traditionen erhalten

Das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes zeigt nach Angaben der DUK exemplarisch, welche lebendigen kulturellen Traditionen und Ausdrucksformen in Deutschland ausgeübt werden. Insgesamt seien bislang 97 Kulturformen aufgeführt.

Weltweit fördert die Weltkulturorganisation Unesco seit 2003 den Erhalt von Alltagskulturen und -traditionen. Ergänzend zu den berühmten Welterbestätten geht es hier darum, Alltagskulturen und -traditionen zu erhalten. Das Verfahren für die Aufnahme in die Liste ist mehrstufig: Zunächst muss es eine Tradition ins nationale Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes schaffen. Im nächsten Schritt können dann Vorschläge für die weltweite Unesco-Liste eingereicht werden.


Quelle:
KNA