Erzbischof Heiner Koch forderte in einem an diesem Montag veröffentlichten Schreiben alle Seelsorger auf, die im Juni veröffentlichte Orientierungshilfe der Deutschen Bischofskonferenz zur Grundlage für den Umgang mit konfessionsverschiedenen Ehen zu nehmen.
Leidenschaftliche Diskussion
Über eine Zulassung zum Kommunionempfang von evangelischen Christinnen und Christen, die mit einem Katholiken oder einer Katholikin verheiratet sind, sei in den vergangenen Monaten "mit Leidenschaft" diskutiert worden. "In einer kritischen, teils mit Schärfe geführten Auseinandersetzung sind theologische Argumente ausgetauscht und pastorale Überlegungen erörtert worden", so Koch. Er schließe sich für das Erzbistum nun dem entsprechenden Schreiben der deutschen Bischöfe an.
Im Februar hatten diese mit Dreiviertel-Mehrheit eine Handreichung verabschiedet, nach der nichtkatholische Ehepartner im Einzelfall unter bestimmten Voraussetzungen die Kommunion empfangen können. Nach intensivem Ringen, auch mit Rom, verständigten sie sich darauf, den Text als Orientierungshilfe und nicht als verbindliches Dokument zu veröffentlichen.
Zuständigkeit des einzelnen Ortsbischofs
Damit entscheidet jeder einzelne Bischof über den konkreten Umgang mit dem Thema in seinem Bistum. Auch Papst Franziskus betonte, entscheidend sei die Zuständigkeit des einzelnen Ortsbischofs.