Caritas Aachen kritisiert zu geringe Anhebung von Grundsicherung

Schulden "vorprogrammiert"

Die Anhebung der Regelsätze aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1. Januar reicht nach Ansicht der Caritas im Bistum Aachen nicht aus. Zum Leben sei mehr notwendig.

 (DR)

Die Leistungen müssten deutlich höher liegen, forderte Diözesan-Caritasdirektor Burkhard Schröder am Donnerstag in Aachen. So sei für Strom bei einer alleinstehenden Person lediglich ein Betrag von 35,79 Euro vorgesehen. Energiearmut und Energieschulden bei Empfängern von Grundsicherung seien damit "vorprogrammiert". Die weiter steigenden Energiekosten müssten von den Betroffenen an anderen Haushaltspositionen mühevoll eingespart werden.

Schröder verwies auch auf die Entwicklungen in der Digitalisierung. Dafür sei die Versorgung mit Energie lebensnotwendig. Menschen, die von Grundsicherung lebten, dürften dabei nicht ausgegrenzt werden.

Regelsätze gestiegen

Die Regelbedarfssätze für die Sozialhilfe, Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II), Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung steigen um 2,02 Prozent. Seit dem 1. Januar beträgt der Eckregelsatz für Alleinstehende/Alleinerziehende 424 Euro (plus 8 Euro) und für zusammenlebende Ehepartner/Lebenspartner je 382 Euro (+7). Erwachsene Behinderte in stationären Einrichtungen erhalten ebenso wie nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern 339 Euro (+7). Für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren sind 322 Euro (+6) vorgesehen, für Kinder von 6 bis 13 Jahren 302 Euro (+6) und für Kinder von 0 bis 5 Jahren 245 Euro (+5).

Der Caritasverband hat nach eigenen Angaben seinen Testbogen zum Thema auf die aktuellen Regelleistungen aktualisiert. Das auf der Internetseite des katholischen Sozialverbands abrufbare Dokument gebe Betroffenen einen Überblick über Leistungen und Ansprüche auf Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehungsweise Sozialhilfe.


Quelle:
KNA