Neher äußerte sich in Berlin unmittelbar vor der am Dienstag anstehenden Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zu den umstrittenen Kürzungen für Arbeitslosengeld-II-Empfänger, die bestimmte Pflichten nicht erfüllen.
Eine Reform der Sanktionsregelungen ist aus Sicht des katholischen Wohlfahrtsverbandes überfällig. Besonders hart träfen die Sanktionen Jugendliche unter 25 Jahren, so Neher. Für sie gelten härtere Strafen als für Ältere.
"Das führt dazu, dass viele Jugendliche den Kontakt zum Jobcenter abbrechen, häufig vollständig aus dem Sicherungssystem herausfallen und keine Hilfsangebote mehr wahrnehmen. Ein fataler Domino-Effekt für das Leben der Jugendlichen", sagte der Präsident.
Keine grundsätzliche Ablehnung von Sanktionen
Neher verwies auf die Erfahrungen der Caritas-Beratungsstellen. Wenn bei einer Vollsanktion jegliche Leistung entfalle, werde häufig genau das Gegenteil dessen bewirkt, was mit der Sanktion erreicht werden soll: die Eingliederung in Arbeit und damit die Überwindung der Hilfebedürftigkeit.
Die Caritas lehne Sanktionen nicht grundsätzlich ab, der Gesetzgeber sei aber bei der Ausgestaltung dessen, was eingefordert werden darf, zu weit gegangen, so die Caritas.
"Besonders kritisch ist die vorübergehende Streichung der Leistungen für die Kosten der Unterkunft (KdU). Im schlimmsten Fall kann dies dazu führen, dass die Betroffenen auf der Straße stehen und wohnungslos werden", unterstreicht Neher.
Forderung nach flexibleren Entscheidungsmöglichkeiten
Sachbearbeiter in den Jobcentern brauchten dringend flexiblere Möglichkeiten der Entscheidung. Die Minderung der Unterkunftskosten müsse ebenso ausgeschlossen werden wie die verschärften Sanktionen für junge Menschen.
Entscheidend, um den Teufelskreis von Erwerbslosigkeit und Leistungsbezug zu durchbrechen, sei eine intensive, individualisierte Beratung.