Angesichts von inzwischen 415 000 muslimischen Schülern in Nordrhein-Westfalen soll der islamische Religionsunterricht landesweit ausgebaut werden. Der von hierzulande ausgebildeten Religionslehrern erteilte Unterricht sei "Ausdruck der Religionsfreiheit" und auch wichtig für die gesellschaftliche Integration des Islam, betonten Schulministerium und Staatskanzlei in Düsseldorf auf Anfrage. Und: "Er beugt außerschulischer religiöser Bildung in Hinterhofmoscheen vor." Etwa 20 000 Schüler an rund 250 Schulen nehmen an dem bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht (IRU) teil. Der Bedarf ist aber deutlich größer und wächst.
Zur Zukunft des 2012 eingeführten regulären Schulfachs hieß es, man arbeite intensiv an einer neuen Gestaltung. Der Grund: In wenigen Monaten läuft eine Übergangslösung aus. Die vier größten Islamverbände sind seit 2012 in einem Beirat an der Erstellung von Lehrplänen oder der Erteilung einer Lehrerlaubnis für die Religionslehrer beteiligt. Dabei musste aber die wegen ihrer großen Nähe zum türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan umstrittene Islam-Organisation Ditib ihren Sitz im Beirat vor zwei Jahren niederlegen. "Die Ditib muss sich aus ihrer Abhängigkeit und dem unmittelbaren Einfluss des türkischen Staats lösen", sagte ein Sprecher der Staatskanzlei.
Sollte keine Neuregelung gefunden werden, wird der Unterricht fortgesetzt
Beim IRU soll der Kreis der Beteiligten auf islamischer Seite aber insgesamt erweitert werden. Mehrfach war dabei die Stärkung von Reformkräften als Ziel ausgegeben worden. Ein Sprecher des Schulministeriums erläuterte, sollte eine gesetzliche Neuregelung nicht bis Ende Juli gelingen, werde der IRU dennoch zum nächsten Schuljahr nahtlos fortgesetzt. "Die Lehrpläne gelten weiter." Allerdings könne im Herbst bei der Einstellung neuer Religionslehrer zunächst niemand für diese eine Lehrerlaubnis erteilen, wenn bis dahin für den Beirat noch kein Ersatz gefunden sei.
Zudem erschwert ein schwebender Rechtsstreit vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster möglicherweise eine zügige Reform. Das OVG muss in der Auseinandersetzung zwischen Land und einigen Islam-Verbänden nach einer Vorgabe des Bundesverwaltungsgerichts (BVG) von Ende 2018 seine eigene Entscheidung von 2017 überprüfen.
Islamrat und Zentralrat der Muslime (ZMD) wollten sich mit ihrer Klage mehr Einfluss beim IRU sichern. Sie scheiterten aber zunächst, weil sie laut OVG-Bewertung von 2017 keine Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes sind. Genau diese Frage muss Münster nun aber erneut prüfen.