Auf eine parlamentarische Anfrage der AfD-Fraktion im Düsseldorfer Landtag hin sagte NRW-Innenminister Herbert Reul, das deutsche Religionsverfassungsrecht schütze die Freiheit des Glaubens und die Freiheit der Gläubigen, sich zu organisieren. Die Landesregierung erwarte jedoch von allen muslimischen Verbänden, dass von ihnen die freiheitlich-demokratische Grundordnung uneingeschränkt respektiert werde.
Die Entwicklungsmöglichkeiten für einen Islam deutscher Prägung könnten nur im Rahmen eines "innermuslimischen Aushandlungs- und Entwicklungsprozesses" geklärt werden, betonte Reul. Zu einem in Deutschland beheimateten Islam gehöre aber zweifelsohne, dass sich die muslimischen Gemeinden "eigene Möglichkeiten zur Finanzierung" erschließen müssten, "um sich von ausländischen Finanzierungsquellen unabhängig zu machen".
Landesregierung werde innermuslimische Debatte unterstützen
Dies sei schon heute durch die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen organisatorisch möglich. Die Landesregierung werde die innermuslimische Debatte unterstützen. Den Rahmen für solche Diskussionsräume setze der Staat mit seiner Gesellschafts- und Rechtsordnung.
Der Innenminister kritisierte eine Kooperation zwischen dem Moscheeverband Ditib (Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion) und den radikalen Muslimbruderschaften. Es stimme "bedenklich", dass sich die wegen türkisch-nationalistischer Aktivitäten ohnehin bereits in der Kritik stehende Ditib gegenüber den islamistischen Muslimbruderschaften nicht abgrenze. Stattdessen würden vom Moscheeverband offensichtlich bewusst Kontakte zu Personen aus diesem radikalen Spektrum gesucht. Die Muslimbruderschaft sei in Deutschland Beobachtungsobjekt der Verfassungsschutzbehörden.