New Yorkerin fordert 300 Millionen Dollar wegen Missbrauchs

Verjährungsfrist für Missbrauch verlängert

Wer als Kind sexuell missbraucht wurde, hatte bisher im Staat New York ab dem 23. Geburtstag keine Chance mehr auf ein Gerichtsverfahren. Diese Frist wurde nun um 22 Jahre verlängert und führt zu einer spektakulären Schadenersatzklage. 

Anwalt im Gericht / © Pierre-Antoine Pluquet (KNA)
Anwalt im Gericht / © Pierre-Antoine Pluquet ( KNA )

Die kürzlich verlängerte Verjährungsfrist für Kindesmissbrauch im US-Bundesstaat New York hat zu einer Schadenersatzklage über 300 Millionen Dollar (264 Millionen Euro) geführt. Eine heute 55-jährige Frau wirft einem Mitglied des Franziskanerordens vor, sie vor rund 40 Jahren mehrfach sexuell missbraucht zu haben.

Verletzte die Diözese ihre Aufsichtspflicht?

Wie der katholische Pressedienst CNS (Dienstag Ortszeit) berichtete, ist die Klage vor dem Obersten Gerichtshof in New York anhängig. Sie richtet sich gegen die Diözese Buffalo, die seinerzeit aus Sicht der Klägerin ihre Aufsichtspflicht verletzt habe.

Das mutmaßliche Opfer, Gail Holler-Kennedy, gibt an, der 2011 gestorbene Ordenspriester habe sie zwischen 1978 und 1981 zweimal pro Woche in einem leeren Klassenzimmer an der Cardinal O'Hara High School an ihr vergangen.

Erste Fälle nach dem "Child Victims Act"

Der Fall gehört zu den ersten im Bundesstaat New York seit Inkrafttreten des "Child Victims Act", der am 13. Februar von Gouverneur Andrew Cuomo unterzeichnet wurde. Das Gesetz ermöglicht Personen, die in ihrer Kindheit Opfer sexuellen Missbrauchs wurden, noch bis Erreichen des 55. Lebensjahres zivil- und strafrechtliche Klagen einzureichen. Bislang war dies nur bis zum 23. Geburtstag möglich.

Nach Auskunft des Klägeranwalts wurde die Klage zwei Tage vor ihrem 55. Geburtstag eingereicht. Laut den Gerichtsakten war Holler-Kennedy zu Beginn des Missbrauchs 14 Jahre alt.


Quelle:
KNA