Erzbischof Schick stellt überdiözesane Strafgerichte in Aussicht

"Guter Hoffnung, dass das vorangeht"

Gibt es juristische Reformen? Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick hat Änderungen des Kirchenrechts beim Umgang mit sexuellem Missbrauch in Aussicht gestellt. Die Einführung überdiözesaner Strafgerichte bezeichnete Schick als sicher.

Justitia-Figur / © Britta Pedersen (dpa)
Justitia-Figur / © Britta Pedersen ( dpa )

Er äußerte sich in einem Interview mit der katholischen Wochenzeitung "Die Tagespost". In anderen Bereichen gebe es das bereits. So seien etwa alle zweiten Instanzen für Eheprozesse bei den Erzbistümern angesiedelt.

Zuerst Sache der weltlichen Justiz

Bei der kirchlichen Behandlung von Missbrauchsfällen seien mehr Präzision, Klarheit, Verbindlichkeit und auch Schnelligkeit erforderlich. Alle Delikte und Verbrechen seien zuerst Sache der weltlichen Justiz, mit der die Kirche uneingeschränkt zusammenarbeiten wolle, betonte der Erzbischof.

Was nach einem zivilen Verfahren in einem kirchlichen Strafprozess und dann in einem Disziplinarverfahren zu tun sei, solle aber "kirchenrechtlich besser geklärt werden". Er werde dazu der Bischofskonferenz "einige Vorschläge unterbreiten, über die es Abstimmungen geben muss". Schick fügte hinzu, er sei "guter Hoffnung, dass das vorangeht".


Erzbischof Ludwig Schick / © Nicolas Armer (dpa)
Erzbischof Ludwig Schick / © Nicolas Armer ( dpa )
Quelle:
KNA
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