Petition zu Reform der "Kirchenartikel" im Grundgesetz erfolglos

Keine Mehrheit für sprachliche Überarbeitung

Eine an den sächsischen Landtag gerichtete Petition zur Änderung der "Kirchenartikel" im Grundgesetz bleibt ohne Erfolg. Der Verfasser der Petition sieht die Formulierung als für die Bürger nicht mehr verständlich an.

 (DR)

Das Parlament folgte bei seiner Abstimmung am Mittwochabend in Dresden der Beschlussempfehlung seines Petitionsausschusses.Demnach kann der Freistaat der Petition nicht abhelfen. Der Fall wird aber der Landesregierung sowie dem Bundestag zur Kenntnis gegeben, falls das Thema erneut vorgebracht werden sollte. Der angesprochene Artikel 140 bildet den Kern des deutschen Staatskirchenrechts.

In der Petition wird nach Angaben des Ausschusses um eine sprachliche Überarbeitung der "Kirchenartikel" der Weimarer Reichsverfassung von 1919 gebeten, die wörtlich in das Grundgesetz aufgenommen wurden. Der Verfasser der Petition sei der Auffassung, dass die Formulierung für die Bürger nicht mehr verständlich sei. Da das Grundgesetz auch für die Verfassungen der Bundesländer gelte, habe er sich mit seinem Anliegen an den Landtag gewandt. Wer die Eingabe machte, wurde nicht bekannt gegeben.

Keine Mehrheit ersichtlich

Der Petitionsausschuss führte zur Begründung seiner Empfehlung an: "Mit Blick auf die hierzu bereits gründlich geführten Debatten und die für eine Grundgesetzänderung notwendigen Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat sind für eine lediglich sprachliche Überarbeitung des Grundgesetzes derzeit keine politischen Mehrheiten ersichtlich."


Quelle:
KNA