Damit scheiterte zugleich ein Antrag der Jungfreisinnigen, einer der schweizerischen FDP nahestehenden Jugendorganisation, für eine komplette Abschaffung des "Tanzverbotes" an Karfreitag, Ostern, Pfingsten, dem Buß- und Bettag sowie Weihnachten. Das Verbot untersagt an diesen kirchlichen Feiertagen öffentliche Versammlungen, Veranstaltungen des Unterhaltungsgewerbes, Tanz- und Musikveranstaltungen oder Kino- und Theatervorstellungen.
Weiter hatten die Glarner Stimmbürger über einen Vorstoß zu einer Einschränkung der Ladenöffnungszeiten vor Sonn- und Feiertagen auf 17.00 Uhr zu begrenzen. Der Antragsteller hatte sein Begehren mit dem Schutz des Verkaufspersonals begründet, das den Samstagabend mit der Familie verbringen wolle.
Dieser Antrag lehnte die Landsgemeinde ab. Die Ladenschlusszeiten werden damit weiterhin nicht auf kantonaler Ebene geregelt. Das eidgenössische Arbeitsgesetz verbietet grundsätzlich die Beschäftigung von Angestellten an Samstagen nach 23.00 Uhr.