Das Verbot sei "gleichheitswidrig", entschied das Gericht in Koblenz in einem Eilverfahren laut Mitteilung vom Freitag.
Der Eilantrag einer in Koblenz lebenden Muslimin gegen die seit Januar geltende Badeordnung der Stadt hatte Erfolg: Auf Antrag einer aus Syrien geflüchteten Frau hin habe es die seit Anfang 2019 gültige Koblenzer Badeordnung als Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot eingestuft, teilte das Gericht am Freitag mit (AZ: 10 B 10515/19.OVG). Der Kommune sei schon vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren nahegelegt worden, das Verbot wieder aufzuheben.
Syrerin sah sich durch Badeordnung diskriminiert
Der Koblenzer Stadtrat hatte die Änderung im Dezember in einer knappen Entscheidung mit den Stimmen von CDU, Freien Wählern und AfD beschlossen. Seither war der Aufenthalt im Nassbereich des städtischen Freibades und der zwei Koblenzer Hallenbäder nur in Badehose, Badeanzug, Bikini oder Badeshorts gestattet. Burkinis - Badekleidung für muslimische Frauen, die den Körper bis auf Gesicht, Hände und Füße bedeckt - blieben lediglich im Rahmen des Schwimmunterrichts gestattet. Das Verbot hatte der Stadtrat mit hygienischen Bedenken begründet.
Es sei nicht zu kontrollieren, ob Frauen mit Hautausschlag oder offenen Wunden ins Schwimmbad kämen, hieß es. Allerdings blieben Neoprenanzüge für Leistungsschwimmer auch unter der neuen Badeordnung zugelassen, weshalb Kritiker den Stadtratsbeschluss als Ausdruck von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit werteten.
Auch die Klägerin aus Syrien sah sich durch die neue Badeordnung diskriminiert. Die gläubige Muslima hatte in dem Verfahren eine ärztliche Bescheinigung über eine Rückenkrankheit vorgelegt und erklärt, sie müsse regelmäßig ein Schwimmbad besuchen, um ihre Schmerzen zu lindern.
Verstößt Burkini-Verbot gegen die Glaubensfreiheit?
In seiner Entscheidung ließ das Oberverwaltungsgericht zunächst offen, ob ein Burkini-Verbot, wie von der Beschwerdeführerin behauptet, gegen die Glaubensfreiheit verstößt. Bereits die Ungleichbehandlung von Burkini-Trägerinnen und Leistungsschwimmern im Neoprenanzug sei sachlich nicht zu rechtfertigen.
Bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag in der Hauptsache bleibe die Verbotsregelung außer Vollzug. Zugleich regte das Gericht bei der Stadt an, das Burkini-Verbot gänzlich aufzuheben. Die Koblenzer Stadtverwaltung zeigte sich am Freitag offen für eine Aufhebung des Verbots. Ein Sprecher sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), die Entscheidung müsse allerdings im Stadtrat getroffen werden.