Slowakei vor Neuregelung der Priesterbesoldung

Subvention nach Gläubigen

Die Slowakei plant eine Neuregelung bei der Entlohnung von Priestern und Geistlichen. Die Verteilung der Subventionen soll aber nicht mehr nach der Zahl der Geistlichen, sondern nach der der Gläubigen erfolgen.

Kirche und Finanzen (Symbolbild) / © Harald Oppitz (KNA)
Kirche und Finanzen (Symbolbild) / © Harald Oppitz ( KNA )

Ein Gesetzentwurf, der derzeit im Parlament anhängig ist, sieht vor, dass Geistliche ab 1. Januar 2020 zwar weiter vom Staat bezahlt werden; die Verteilung der Subventionen soll aber nicht mehr nach der Zahl der Geistlichen, sondern nach der der Gläubigen erfolgen. Der staatliche Grundbetrag soll von 48 auf 52 Millionen Euro jährlich angehoben werden.

2021 Volkszählung

Die Staatsgehälter für Geistliche folgen in der Slowakei einem Gesetz der Kommunistischen Partei von 1949. Seit 1989 ist die Trennung von Kirche und Staat in jedem Wahlkampf ein Thema gewesen; zu Änderungen an der bisherigen Regelung hat dies aber bislang nicht geführt.

Nach Angaben der Presseagentur Kathpress (Donnerstag) haben sich Staat und Kirche nun, von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, auf ein Vertragspaket geeinigt, das nach der Sommerpause vom Parlament beschlossen werden könnte. Beobachter führen die Eile darauf zurück, dass sowohl für die Regierungspartei Smer bei den anstehenden Nationalratswahlen als auch für die römisch-katholische Kirche bei der 2021 fälligen Volkszählung erhebliche Einbußen ins Haus stehen könnten. Grundlage für den Verteilungsschlüssel soll die bislang jüngste Volkszählung von 2011 sein.


Quelle:
KNA