Polizeigewerkschaft will Nationalitäten bei Verdächtigen offenlegen

Diskussion um die Herkunft

Die Deutsche Polizeigewerkschaft Nordrhein-Westfalen hat den Vorstoß von Innenminister Herbert Reul begrüßt, die Nationalität eines Tatverdächtigen zu nennen. Dies könne Verschwörungstheorien engegenwirken, heißt es.

Mann in Handschellen / © CC7 (shutterstock)

Die Überarbeitung des Medienerlasses für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei schaffe Klarheit und Rechtssicherheit, erklärte der Landesvorsitzende Erich Rettinghaus am Montagabend in Düsseldorf. Die Nennung der Nationalität eines Tatverdächtigen könne Stammtischparolen, Spekulationen und Verschwörungstheorien entgegenwirken und extremistischen Kreisen den Wind aus den Segeln nehmen.

Soll die Identität von Tatverdächtigen genannt werden?

Innenminister Herbert Reul (CDU) hatte am Montag angekündigt, dass künftig die Ermittlungsbehörden - soweit zweifelsfrei feststehend - immer die Identität von Tatverdächtigen nennen sollen. Das NRW-Innenministerium wolle mit Offenheit und Transparenz Spekulationen und populistischer Bauernfängerei entgegentreten, erläuterte ein Sprecher des Ministeriums dem epd.

Dafür werde der Medienerlass für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei in NRW überarbeitet. Zuletzt war das Dokument 2011 überarbeitet worden. Einen Zeitplan für die Fertigstellung konnte der Sprecher noch nicht nennen. Neben dem Umgang mit Minderheiten sollen weitere Punkte angegangen werden.

An Fahrt aufgenommen hatte die Diskussion um die Herkunftsnennung, nachdem die Düsseldorfer Polizei am Freitag angefangen hatte, in ihren Pressemitteilungen die Nationalitäten von Strafverdächtigen offenzulegen. Auch NRW-Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) hatte angeregt, dass die Medien in ihrer Berichterstattung systematisch die Herkunft von mutmaßlichen Tätern nennen.

Presserat möchte Diskriminierung entgegenwirken

Die Frage, wann in Medien die Herkunft mutmaßlicher Täter genannt wird, regelt der Deutsche Presserat im Pressekodex. Der Presserat hatte die entsprechende Richtlinie 12.1 vor zwei Jahren geändert. Sie fordert seitdem statt eines "begründbaren Sachbezugs" ein "begründetes öffentliches Interesse" als Voraussetzung dafür, die Herkunft von Tätern oder Verdächtigen zu erwähnen.

Die alte Praxis war vor allem im Zuge der Berichterstattung über die sexuellen Übergriffe in der Kölner Silvesternacht 2015/16 in die Kritik geraten. Laut Presserat soll die Richtlinie dazu beitragen, dass "die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt".

Der Presserat prüft als Selbstkontrollorgan bei Beschwerden von Lesern oder Institutionen, ob die beanstandete Berichterstattung mit den Regeln des Kodex' vereinbar ist. Als schärfste Sanktion kann er eine öffentliche Rüge gegen Redaktionen aussprechen.


NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) / © Christophe Gateau (dpa)
NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) / © Christophe Gateau ( dpa )
Quelle:
epd