Am Sonntag wurden Feste für Mädchen und Jungen in Berlin und Köln mit nach Veranstalterangaben zusammen rund 200.000 Besuchern sowie an anderen Orten gefeiert. Das Deutsche Kinderhilfswerk und Unicef Deutschland unterstrichen die Forderung, "dass alle Kinder besser über ihre Rechte informiert, dass sie ernster genommen und mehr an der Gestaltung unserer Gesellschaft beteiligt" werden müssten.
Das müsse einhergehen mit einer Verbesserung der Rechtsposition von Kindern in Deutschland, vor allem durch die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz. Auch Bundesjustizministerin Christine Lambrecht und Familienministerin Franziska Giffey (beide SPD) erneuerten ihre Forderung nach einer Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz.
"Kinderrechte in die Verfassung aufnehmen"
Ähnlich äußerte sich der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers. "Um eine gute verfassungsrechtliche Grundlage für weitere Schritte zu haben, brauchen wir Schutzrechte für unsere Kinder, Förderrechte für Kinder, Beteiligungsrechte für Kinder und den Vorrang des Kindeswohls", sagte Hilgers dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Samstag). "Das sind die vier Punkte, die wir ins Grundgesetz aufnehmen müssen. Sonst macht es keinen Sinn."
Beteiligungsrechte seien auch mit Blick auf Fälle sexuellen Missbrauchs wichtig, fügte er hinzu. So sei der jahrelang missbrauchte Junge in Staufen bei Freiburg nicht einmal angehört worden, weder von der Verwaltung noch von der Rechtsprechung. "Das muss möglich sein, und zwar unabhängig von den Eltern."
FDP: Eltern stärken, nicht den Staat
Skeptisch zeigte sich FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae. Eine solche Grundgesetzänderung könnte durch die Hintertür die Rolle des Staates zulasten der Rechte der Eltern und Kinder stärken, schreibt er in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".
Besser wäre es, Kinderrechte als gewissermaßen "dienendes" Grundrecht einzufügen, gerade auch um klar zu machen, dass Eltern eine besondere Verantwortung für ihre Kinder hätten und deren Wohl fördern und schützen müssten. Staat und Gesellschaft sollten dabei ausdrücklich nicht erwähnt werden. Thomae schlug konkret die Formulierung "Die Eltern dienen dem Wohl und den Rechten der Kinder" vor.